Meinungsforschungskartell: Kartellgericht stellte auf Antrag der BWB Teilnahme an Kartellabsprachen durch Edeltraud Geppel-Mikes fest

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde stellte das Kartellgericht (28 Kt 3/23k) die Teilnahme von Edeltraud Geppel-Mikes an einer kartellrechtswidrigen Zuwiderhandlung gem § 28 Abs 1 KartG fest.

Edeltraud Geppel-Mikes nahm an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG in Österreich in Form von kartellrechtswidrigen horizontalen Absprachen zum Zwecke der Abstimmung der Angebote und insbesondere der Angebotspreise im Bereich der Erstellung von Marktstudien - und zwar neben den von Spruchpunkt 2. des Beschlusses vom 22.06.2023 zu hg Kt 3/23k-15 umfassten Studien auch in Ansehung der Studien „Motivanalyse Bewegung und Sport“ (Auftraggeber: BMöDS) und „Frauen im Vereinssport“ (Auftraggeber: BMKÖS) - im Zeitraum von April 2019 bis April 2021 teil.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Die Ermittlungen der BWB gegen das aufgedeckte Meinungsforschungskartell sind nun abgeschlossen.