Meinungsforschungskartell: Geldbuße iHv EUR 50.000 gegen Karmasin bestätigt

Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hat dem Rekurs der Karmasin Research & Identity GmbH (iF „Karmasin“) nicht Folge gegeben und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße iHv EUR 50.000 bestätigt.

Die Entscheidung des Kartellgerichts vom 03.08.2024 (28 Kt 1/23a) lautete:

Über die Antragsgegnerin wird wegen einheitlicher und fortgesetzter Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG in Österreich in Form von kartellrechtswidrigen horizontalen Absprachen zum Zwecke der Abstimmung der Angebote und insbesondere der Angebotspreise im Bereich der Erstellung von Marktstudien im Zeitraum von April 2019 bis Juni 2021 gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG eine Geldbuße von EUR 50.000 verhängt.

Mit der Entscheidung des Kartellobergerichts vom 17.05.2024 wurde der Beschluss in erster Instanz bestätigt. Der Beschluss des Kartellobergerichts kann hier nachgelesen werden: 16 Ok 7/23z