Über die Österreichische Post Aktiengesellschaft, Rochusplatz 1, 1030 Wien, wird gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a und d KartG wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung iSd § 5 KartG und Art 102 AEUV, der dadurch erfolgte, dass sie
1. Konsolidierern im Zeitraum ab 2017 bis zum 20.01.2022 auf das Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen (Info.Mail) bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte oder geringere Jahresboni gewährte und
2. die mit Großkunden vereinbarten Rabattstaffeln und Rabattsätze (Jahresboni) für den Zeitraum ab 2017 bis zum 20.01.2022 einer Geheimhaltungsverpflichtung unterwarf,
eine Geldbuße in Höhe von EUR 9,2 Mio verhängt.