Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen PORR Group

Auf Antrag der BWB hat das Kartellgericht gegen die PORR Group wegen eines Verstoßes gegen europäisches und österreichisches Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von EUR 62,35 Mio. verhängt. PORR AG und einige ihrer Tochtergesellschaften (gemeinsam „PORR Group“) waren an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich beteiligt.

PORR Group gab ein umfassendes Anerkenntnis vor der BWB ab, in welchem sie ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärte und ihre Beteiligung an der Zuwiderhandlung einräumte (siehe dazu die Pressemitteilung der BWB vom 30.09.2021).

Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße waren neben dem Anerkenntnis auch die Kooperation der PORR Group (außerhalb des Kronzeugenprogramms) bei der Aufklärung und die weitreichenden Compliance Maßnahmen, die unter anderem gesellschaftsrechtliche Entflechtungen im Bereich der Asphaltmischanlagen umfassten.

Betroffener Wirtschaftszweig: Bauwirtschaft bzw. das Baugewerbe in Hoch- und Tiefbau