Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen ista Österreich GmbH

Mit Beschluss vom 01.06.2022 (25 Kt 1/22t) wurde die von der BWB beantragte Geldbuße gegen die ista Österreich GmbH als erstes betroffenes Unternehmen wegen der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigem Informationsaustausch, in manchen Fällen auch von Preis- bzw Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern durch wechselseitige Abgabe von Deckangeboten, die Abstimmung von Preisen und Preiserhöhungen, wie insbesondere über Kundendienstleistungen, Entsorgungs-, Montage-, Nachtermin- und Austauschkosten sowie den systematischen Austausch von wettbewerblich sensiblen Informationen, etwa über Preise,  Kunden,  potentielle Kunden und Geschäftsbedingungen sowie vereinzelt Ausschreibungen, vom Kartellgericht verhängt. Die Geldbuße beläuft sich auf eine Summe von 2,2 Mio. EUR.

ista Österreich GmbH hat kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Dies hat zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen. Die BWB beantragte vor diesem Hintergrund beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße (siehe dazu auch die Pressemitteilung der BWB vom 09.02.2022).

Betroffener Wirtschaftszweig: Submetering-Dienstleistungen