K-552 Geldbuße gegen Bose Ges.m.b.H.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht über die Bose Ges.m.b.H. eine Geldbuße iHv € 650.000,00 gem. § 29 Z 1 lit a und d KartG verhängt. Das Unternehmen hat gegen Art 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf „Consumer Electronics-Produkten“ im Zeitraum von November 2014 bis März 2018, verstoßen.  

Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

 

Betroffener Wirtschaftszweig: Lautsprecher und Kopfhörer für private Endkunden