K-397 Geldbußenentscheidung gegen Vöslauer Mineralwasser AG

​Wien, am 2.4.2015. Das Kartellgericht hat am 03.03.2015 (25 Kt 76/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 653.775,-- gegen die Vöslauer Mineralwasser AG wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nichtalkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 bis Dezember 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Vöslauer Mineralwasser AG und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hatte. 

Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.