BWB/VD-26 - Verbotene Durchführung - Geldbuße gegen Facebook wegen verbotener Durchführung rechtskräftig

Am 22.07.2021 verhängte das Kartellgericht die von der BWB auf Basis eines Settlements mit Facebook beantragte Geldbuße iHv EUR 9,6 Mio gegen Facebook wegen der verbotenen Durchführung des Zusammenschlusses mit Giphy.

Die BWB hat die Aufgabe, bei bestimmten Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, ob durch den geplanten Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Dies betrifft Zusammenschlüsse, bei denen bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (vgl § 9 KartG). Facebook hatte den im Mai 2020 durchgeführten Erwerb von Giphy trotz Überschreitung der gesetzlichen Schwellenwerte (§ 9 Abs 4 KartG) nicht bei der BWB angemeldet. Daher beantragte die BWB auf Basis eines Settlements mit Facebook beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße gegen Facebook. Das Kartellgericht gab dem Antrag statt und verhängte am 22.07.2021 die von der BWB beantragte Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro. Facebook kooperierte im Zuge der Ermittlungen vollumfänglich mit der BWB und stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Facebook meldete nachträglich am 20.07.2021 den Erwerb von Giphy bei der BWB an. Nach der Anmeldung von Zusammenschlüssen muss die BWB entscheiden, ob sie das Vorhaben im vierwöchigen Prüfverfahren (Phase 1) freigibt oder ein eingehendes Prüfverfahren durch das Kartellgericht (Phase 2) beantragt. Im Zuge ihrer vierwöchigen Prüfung der Übernahme von Giphy in Phase 1 hat die BWB umfangreiche Informationen eingeholt und Rückmeldungen von zahlreichen Marktteilnehmern erhalten. Die BWB kam zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss wettbewerbliche Bedenken aufwirft und einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht in Phase 2 bedarf (vgl Pressemitteilung von 17.08.2021). Das Kartellgericht hat nun fünf Monate Zeit den Zusammenschluss zu prüfen.