Fassadenbau-Kartell: Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Riegerbau

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2024 (24 Kt 9/23p) eine Geldbuße in Höhe von EUR 43.000 gegen die Riegerbau GmbH.

Über die Riegerbau GmbH, FN 317765b, Ortenhofenstraße 255, 8225 Pöllau, wird gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG wegen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf Ausschreibungen privater Auftraggeber im Bereich Fassadenbau in Wien im Zeitraum vom 4.4.2017 bis 30.9.2017 eine Geldbuße in Höhe von EUR 43.000,-- verhängt.