BWB/M-171 Factory Outlet Center, Radiusklausel

Am 11. August 2006 brachte die BWB einen Geldbußenantrag gegen den Betreiber eines Factory Outlet Centers beim Kartellgericht ein.

Antragstellung an das Kartellgericht - Bekanntmachung gemäß § 10b Abs 2 WettbG

Am 11. August 2006 brachte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Antrag auf Abstellung gemäß § 26 KartG und auf Verhängung einer Geldbuße gemäß § 29 KartG gegen den Betreiber eines Factory Outlet Centers (im Folgenden "FOC") beim Kartellgericht ein.

Gegenstand des Verfahrens ist die Oktruierung einer Klausel - der sogenannten Radiusklausel - des Betreibers in seinen Bestandsverträgen mit den Bestandnehmern, welche nach Ansicht der BWB zur Wettbewerbsbeschränkung unter den Betreibern von FOC in Österreich führt. Diese Klausel verbietet den Bestandnehmern, sich innerhalb eines bestimmten Radius in einem anderen FOC unter der gleichen Etablissementbezeichnung anzusiedeln und Handel zu betreiben. Dadurch missbraucht der Antragsgegner - nach Ansicht der BWB - als Marktführer in Österreich seine marktbeherrschende Stellung.

Das Verfahren wurde am 12.1.2007 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Die Radiusklausel ist beseitigt worden.