BWB/M-154 Gerichtlicher Vergleich

Die Mediaprint beantragte im August 2006 die Aufhebung bzw. Abänderung eines mit der Schlüsselverlag J.S. Moser geschlossenen Vergleichs.

Aufhebung wegen maßgeblicher Änderung der Marktverhältnisse

Die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlaggesellschaft m.b.H. & Co KG ("Mediaprint") beantragte im August die Aufhebung bzw. Abänderung eines mit der Schlüsselverlag J.S. Moser geschlossenen Vergleichs. Im Vergleich hatte die Mediaprint sich verpflichtet, Preisherabsetzungen von Abonnements der Tiroler Krone bzw. des Kuriers in Tirol zu unterlassen, wenn dadurch die Differenz zu den Preisen entsprechender Abonnements der Krone bzw. des Kuriers im Verbreitungsgebiet Wien 27% übersteigt. Maßgebliche Veränderungen der Marktverhältnisse oder der Judikatur sollten die Entbindung vom Vergleich oder dessen Anpassung rechtfertigen. 

Die Bundeswettbewerbsbehörde sprach sich in mehreren Stellungnahmen sowie in der Rekursbeantwortung für die Aufhebung des Vergleichs aus.

Das KG wies mit Beschluss v. 14.12.2006 (26 Kt 385/05) den Antrag der Mediaprint zurück. Das KOG änderte mit Beschluss vom 5.12.2007 (16 OK 5/07) die erstinstanzliche Entscheidung dahingehend ab, dass die Unwirksamkeit des Vergleichs festgestellt wurde. Der KOG-Beschluss ist in der Datenbank RIS-Justiz publiziert.