BWB/M-128 Kampfpreisunterbietung Medien

Im Oktober 2004 beantragte die Mediaprint die Abstellung eines Marktmachtmissbrauchs durch die Preisgestaltung der von der Moser Holding AG.

 Verfahren nach Einstellung der "NEUEn Zeitung für Tirol" beendet

Im Oktober 2004 beantragte die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlaggesellschaft m.b.H. & Co KG ("Mediaprint") die Abstellung eines Marktmachtmissbrauchs durch die Preisgestaltung der von der Moser Holding AG seit September 2004 herausgegebenen Tageszeitung "Die NEUE Zeitung für Tirol" (NEUE) und durch die Koppelung von Werbebuchungen in der NEUEN und der in Tirol marktbeherrschenden Tiroler Tageszeitung.

Das KG untersagte per einstweiliger Verfügung v. 28.2.2005 (26 Kt 479/04) die zwangsweise Koppelung von Anzeigen in der Tiroler Tageszeitung und in der NEUEN, wies aber den darüber hinausgehenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung der niedrigen Anzeigentarife bzw. auch der Kombinationsbuchung zurück. Das KOG bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung (16 Ok 43/05 nachzulesen in RIS-Justiz).

Bis März 2008 prüfte das KG im Hauptverfahren unter anderen auch durch Beauftragung eines Sachverständigen, ob die Preisgestaltung der NEUEN Marktachtmissbrauch durch Kamfpreisunterbietung darstellt. Die BWB beteiligte sich durch etliche Stellungnahmen am Verfahren. Es handelt sich um das erste Marktmachtmissbrauchsverfahren, in dem im Hinblick auf die für Kampfpreisunterbietung nachzuweisenden Kriterien eine eingehende Analyse der Kostenstruktur eines Unternehmens vorgenommen wurde.

Im März 2008 teilte die Moser Holding AG mit, dass die NEUE ab 1.4.2008 eingestellt werde. Mediaprint zog daraufhin ihren Antrag zurück.