BWB/K-613 Geldbuße gegen Zodiac Pool Care Europe

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 26.06.2020 folgenden Beschluss (25 Kt 3/20h) gefasst:

Über die Antragsgegnerin Zodiac Pool Care Europe wird gemäß § 29 Z 1 lit a und d KartG 2005 eine Geldbuße in der Höhe von EUR 294.000,-- wegen Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG in Form von vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise mit Einzel- und Großhändlern mit Wirkung für den betroffenen österreichischen Markt in Bezug auf automatische Poolreinigungsausrüstung im Zeitraum von März 2016 bis September 2019, verhängt.

Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Poolreinigungsausrüstung