BWB/K-524 Geldbuße gegen Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH verhängt

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 11.04.2019 (25 Kt 1/19p) eine Geldbuße in iHv EUR 210.000 gegen das Unternehmen Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH wegen einer von Jänner 2006 bis August 2017 fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise (im Sinne von Mindest- und Fixpreisen) mit Franchisenehmern in Bezug auf die von diesen vertriebenen Produkte (insb Backwaren, Imbisse und Getränke inkl Kaffee) durch die zentrale Steuerung des von ihren Franchisenehmern verwendeten Kassensystems durch die Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH.

Das Unternehmen stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Backwaren, Imbisse und Getränke inkl Kaffee