BWB/K-483 Geldbuße gegen Ingram Micro GmbH verhängt

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 6.11.2018 (128 Kt 5/18g) eine Geldbuße in iHv 288.888,- gegen das Unternehmen Ingram Micro GmbH wegen einer von März 2012 bis Oktober 2017 fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV und § 1 KartG, nämlich in Form von wettbewerbsbeschränkenden vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf den Geschäftsbereich „Mobility“ (mobile Endgeräte wie Tablets, Smartphones und Navigationsgeräte).

Das Unternehmen Ingram Micro GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: mobile Endgeräte (wie Tablets, Smartphones und Navigationsgeräte)