BWB/K-396 Geldbußenentscheidung gegen Samsung Electronics Austria GmbH

Wien, 4.11.2015. Das Kartellgericht hat am 09.09.2015 (zu 24 Kt 35/15) eine Geldbuße in Höhe von EUR 1.050.000,- gegen Samsung Electronics Austria GmbH wegen vertikaler Verkaufspreisabstimmungen mit österreichischen Wiederverkäufern verhängt.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen vertikale Abstimmungsmaßnahmen mit österreichischen Wiederverkäufern im Zeitraum von April 2009 bis Mai 2014, teilweise verbunden mit der Aufforderung zur Erhöhung von Online-Verkaufspreisen, im Produktbereich von Elektronikprodukten wie TV (4-er Serie), Notebooks (High), Staubsauger (Robot), Monitore (Multi-Function-Monitors), Kühlschränke (Side-by-Side), Waschmaschinen und Tablets.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperierte und den Verfahrensaufwand reduzierte. Zu berücksichtigen war ferner insbesondere, dass das Samsung-Management bereits vor Beginn der Kartelluntersuchungen der BWB im österreichischen Elektronikproduktehandel interne Compliance-Maßnahmen gesetzt hat und das Unternehmen weitere Schritte eingeleitet hat, um künftige Verstöße hintanzuhalten.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.

Bislang wurden im Bereich Online Handel (Elektronik) sieben Unternehmen zu Geldbußen durch das Kartellgericht verurteilt.
Damit erhöht sich der Gesamtbetrag der Geldbußen in dieser Branche auf EUR 6.222.000.