BWB/K-393 Geldbußentscheidung gegen United Navigation GmbH

Wien, am 16.11.2015. Das Kartellgericht hat am 8.7.2015 (25 Kt 8/15-13) gegen die United Navigation GmbH, eine Geldbuße iHv € 100.000,-- wegen vertikaler Preisabstimmungsmaßnahmen mit Wiederverkäufern verhängt.

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen vertikale Preisabstimmungen der Wiederkaufspreise mit verschiedenen österreichischen Händlern, die den Zweck verfolgten, ein stabiles und lineares Wiederkaufspreisniveau zu erreichen, sowie Absprachen mit österreichischen Händlern über Gebietsbeschränkungen im Sinne eines Exportsverbots nach Deutschland, die von Jänner 2010 bis Mai 2014 andauerten und den Produktbereich portabler Navigationsgeräte der Marke "Falk" und "Becker" betrafen.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Wettbewerbsbehörden reduzierte.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.

Entscheidung in der Ediktsdatei:
http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at/edikte/ek/ekedi17.nsf/alldoc/e31cb009f56556a7c1257eff002e6836!OpenDocument