BWB/K-392 Geldbußentscheidung gegen Nikon GmbH, Zweigniederlassung Wien

​Wien, 29.10.2015. Das Kartellgericht hat am 9.9.2015 (24 Kt 7/15) gegen die Nikon GmbH, Zweigniederlassung Wien, eine Geldbuße iHv € 170.000,-- wegen vertikaler Preisabstimmungsmaßnahmen mit Wiederverkäufern von Kameras verhängt.

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise im Produktbereich Kameras im "Einsteiger"-Segment (Entry) und "Style Performance"-Segment (SP-Serie), die von 2009 bis 2013 andauerten. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen stimmte die Nikon GmbH, Zweigniederlassung Wien, Wiederverkaufspreise mit Vertriebshändlern ab.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Wettbewerbsbehörden reduzierte.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.