BWB/K-355 Geldbußenentscheidung gegen Stiegl

​Wien, am 11.07.2014. Das Kartellgericht hat am 21.05.2014 (zu 24 Kt 25/12-15) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 196.875.-- gegen die Stiegl wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.

​Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich insb die frühzeitige umfangreiche Kooperation der Stiegl aus; diese bestand darin, dass ua zwei freiwillige Nachschauen zugelassen wurden.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauereiprodukte im Zeitraum zwischen Mitte 2006 bis Mitte 2012 Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Stiegl und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in einigen Fällen auch umgesetzt.