BWB/K-355 Geldbuße gegen die Braucommune in Freistadt erwirkt

​Wien, am 23.05.2014. Das Kartellgericht hat am 07.05.2014 (zu 27 Kt 14/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 52.500 gegen die Braucommune in Freistadt wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauereiprodukte im Zeitraum der Jahre 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Braucommune und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in einigen Fällen auch umgesetzt.