BWB/K-304 Geldbußenentscheidung gegen die SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft und weitere Gesellschaften des SPAR Konzerns

Wien, am 12.8.2016. Das Kartellgericht hat am 30.06.2016 (29 Kt 10/16m) eine Geldbuße in Höhe von EUR 10,21 Mio. über die SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft sowie weitere Gesellschaften des SPAR Konzerns (SPAR) wegen vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen mit Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels im Zeitraum zwischen Juli 2002 und Dezember 2013 verhängt.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen Preisabstimmungsmaßnahmen im Zeitraum zwischen Juli 2002 und Dezember 2013 in mehreren Bereichen, insbesondere in den Produktbereichen Brauereiprodukte, nicht-alkoholische Getränke sowie punktuell in den Produktbereichen Mehl/Grieß/Brotbackmischungen sowie Feinkost/Würzen/Convenience. Das Verhalten bezog sich im genannten Zeitraum nicht durchgehend auf sämtliche Produktbereiche. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen stimmten die Unternehmen mit Lieferanten Endverkaufspreise (sowohl Kurant- als auch Aktionspreise) ab.

Bei der Berechnung der Geldbuße wurden die Wertungen des Kartellobergerichts im Fall 16 Ok 2/15b (Produktbereich Molkereiprodukte) herangezogen. Mildernd wirkten sich die einvernehmliche Verfahrensbeendigung und die Kooperation bei der Aufklärung der wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen aus.

Die Entscheidung des Kartellgerichts entspricht dem Antrag der BWB, wobei die SPAR den Sachverhalt zuvor außer Streit stellte und keine der beteiligten Verfahrensparteien ein Rechtsmittel erhob. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Geldbußen im LEH seit Beginn der Ermittlungen in Österreich 2011