BWB/K-304 Antrag auf Entsiegelung

BWB stellt nach Hausdurchsuchung Antrag auf Entsiegelung der Unterlagen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Frühjahr 2013 beim Kartellgericht (KG) einen Antrag auf Entsiegelung von Beweismitteln beantragt. Die betroffenen Unterlagen wurden anlässlich einer Hausdurchsuchung der BWB vom betroffenen Unternehmen zur Versiegelung und Hinterlegung beim KG beantragt. Das durchsuchte Unternehmen hat nahezu die Gesamtheit der sichergestellten Unterlagen zur Versiegelung beim Kartellgericht beantragt. Die sichergestellten Beweismittel liegen seither beim Kartellgericht und können von der BWB nicht analysiert und ausgewertet werden.

Die BWB hat deshalb die Entsiegelung beantragt, um in die Beweismittel Einsicht nehmen zu können und die sichergestellten Unterlagen auszuwerten. Die Hausdurchsuchung wurde aufgrund eines gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehles durchgeführt.

Schwerpunkt "Lebensmittelhandel"

Die Ermittlungen betreffen eine der zahlreichen Untersuchungen, die die BWB seit geraumer Zeit mit dem Schwerpunkt "Lebensmittelhandel" durchführt. Der Zeitpunkt der kartellgerichtlichen Entscheidung ist derzeit nicht bekannt. Die BWB hatte zuvor mehrmals versucht mit dem Unternehmen eine einvernehmliche Lösung über die Versiegelung zu finden, was jedoch von dem betroffenen Unternehmen bis dato abgelehnt wurde.