BWB/K-252 Lebensmitteleinzelhandel

Wien, 14.5.2013. Das Kartellgericht hat am 13. Mai 2013 dem Handelskonzern REWE aufgrund eines Antrages der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße in der Höhe von 20,8 Millionen Euro auferlegt. Der Lebensmittelhändler hat von 2007 bis 2012 mit Lieferanten Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eine in dem Verfahren von BWB und REWE erarbeitete Leitlinie soll künftig für Rechtssicherheit sorgen.

Das Ermittlungsverfahren

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte im Februar 2012 in der Konzernzentrale von REWE International in Wiener Neudorf eine mehrtägige Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Verdacht richtete sich auf vertikale Absprachen mit horizontalen Elementen über Endverkaufspreise und Aktionszeiträume zwischen der REWE und Lieferanten insbesondere aus der Bier- und Molkereibranche.

Auf die umfangreichen und monatelangen Ermittlungen folgte nun die Entscheidung des Kartellgerichtes, dass REWE eine Geldbuße in der Höhe von 20,8 Millionen Euro zu bezahlen hat.

Bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hatte REWE die Vorwürfe der BWB anerkannt. Die Absprachen dauerten von 2007 bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Leitlinien zum Verhältnis zwischen Herstellern und REWE

Gleichzeitig wurden im Rahmen des Verfahrens zwischen REWE und der BWB detaillierte Leitlinien erarbeitet. Diese Leitlinien betreffen das Verhältnis zwischen Lieferanten und Lebensmittelhändlern und sehen im Wesentlichen vor, dass Situationen zu vermeiden sind, die zu kartellrechtlich relevanten Preisbindungen führen können.