BWB/K-237 Geldbuße gegen Swisspor erwirkt

Wien, am 16.05.2014. Die Bundeswettbewerbsbehörde („BWB") hat nach erfolgreichen Verfahren (29 Kt 15/14) in den Jahren 2012 und 2013 kürzlich neuerlich gegen ein Unternehmen der Dämmstoffbranche, den Hersteller Swisspor, eine Geldbuße von EUR 290.000 durch das Kartellgericht erwirkt. Somit wurde in der Branche die Summe der verhängten Geldbußen auf EUR 1,425 Millionen erhöht. Die Swisspor hat mit der BWB zusammengearbeitet (ua eine freiwillige Nachschau zugelassen) und das kartellrechtswidrige Verhalten anerkannt.

Die Swisspor war in den Jahren 2006-2011 an einem Kartellverstoß im Vertrieb von Dämmstoffen beteiligt, der sowohl vertikale (Preisbindungen der zweiten Hand mit dem Handel) als auch horizontale Elemente (insb durch die Versendung von Preislisten zwischen den Wettbewerbern) aufwies.

Die BWB hat im Jahr 2011 eine Hausdurchsuchung bei der Antragsgegnerin durchgeführt und dabei, insbesondere aber auch bei einer vom Unternehmen zugelassenen freiwilligen Nachschau, Beweismaterial gesichert. Mit der erwähnten Entscheidung ist das Gesamtverfahren jedoch noch nicht beendet, da weitere Unternehmen im Verdacht stehen an den beschriebenen Absprachen beteiligt gewesen zu sein.

Weitere Meldungen aus dem Bereich Dämmstoffe

Geldbußenentscheidung, Meldung vom 25.02.2013

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