BWB/K-237 Dämmstoffe Entscheidung

Das Kartellgericht hat zwischen Juli und November 2012 wegen vertikaler Preisabsprachen (auch "Preisbindung zweiter Hand" genannt) zwischen Herstellern und (Einzel-)Händlern von Dämmstoffen Bußgelder in der Höhe von insgesamt 435.000 EUR gegen insgesamt drei Händler (Baumärkte) verhängt. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren gegen (vorerst) einen Hersteller des hier betroffenen Produktes und andere Händler sind noch anhängig bzw. in Vorbereitung (Ermittlungsstadium). Mit diesen Entscheidungen wird zum Ausdruck gebracht, dass Preisbindungen im vertikalen Verhältnis volkswirtschaftlichen Schaden verursachen und ebenso rechtswidrig sind wie horizontale Preisabsprachen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Jahr 2011 bei einigen Herstellern von Dämmstoffen (EPS) und einige Monate später auch bei einer Reihe von Händlern (Baumärkten) Hausdurchsuchungen durchgeführt. Nach Auswertung der Ermittlungsergebnisse hat die BWB beim Kartellgericht (KG) eine Reihe von Bußgeldanträge gegen (vorerst) einen Hersteller sowie gegen mehreren Baumärkte (Einzelhändler) eingebracht. Gegenüber drei Baumärkten wurden nun bereits rechtskräftig Bußgelder verhängt.

Vertikale Preisabsprachen ("Preisbindungen zweiter Hand")

Kern des Tatvorwurfs der BWB ist, dass der Hersteller des Produktes ein "Preispflegesystem" eingeführt hatten, in dessen Rahmen die Endverkaufspreise (Normalpreise und Aktionspreise) mit dem Baustoffhandel (Baumärkte) abgestimmt wurden.

Kooperation mit BWB während des Verfahrens und Anerkenntnisse (Außerstreitstellung) vor dem Kartellgericht sind strafmildernd

Als bußgeldmildernd wurde insb. die Kooperation aller Baumärkte bei der Aufklärung des Sachverhaltes sowie die Reduktion des Verfahrensaufwands durch die einvernehmliche Verfahrensbeendigung gewertet.

In einem Fall wirkte sich überdies die Zusammenarbeit mit der BWB als Kronzeuge in einer Reduktion des Bußgeldes aus.

EPS-Dämmstoff wichtig für Neubau und Immobiliensanierung

Die Zuwiderhandlungen betreffen den Vertrieb von EPS-Dämmstoffen in Österreich. EPS kommt als Dämmung unter Estrichen, als Fassadenplatte (Vollwärmeschutz) oder auch als Deckendämmplatte zur Anwendung. Der betroffene Bereich wird von der öffentlichen Hand jährlich mit dreistelligen Millionenbeträgen gefördert.