BWB/K-192 Industriechemikalien KG

Das Kartellgericht hat am 5.11.2008 in einem Beschluss auf Antrag und nach umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde 1,9 Mio EUR Geldbusse gegen zwei Unternehmen des Donau Chemie-Konzernes (Donau Chemie - AG und Donauchem GmbH, beide Wien) verhängt.

Das Verfahren wurde im Dezember 2006 durch einen Kronzeugen, der ebenfalls am Kartell beteiligt war, aber wegen seiner vollständigen Kooperation mit den Kartellbehörden Straffreiheit erhielt, in Gang gesetzt. Durch die anschliessenden umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde wurden Ende 2007 dem Kartellgericht zahlreiche Beweise (Urkunden, Zeugenaussagen u.ä.) über Absprachen im Bereich des Großhandels mit Industriechemikalien ("Commodities"), wie z.B. Säuren, Laugen und Lösungsmittel, vorgelegt. Konkret handelte es sich um Absprachen über die Aufteilung von Kunden in der Region Österreich - Süd (Kärnten, Steiermark, südliches Burgenland und Tirol) seit den 1980er Jahren, die bis Mitte 2006 stattgefunden haben. Hier betroffen war der Vertrieb im Wege des Lagergeschäftes.

Vortäuschen von Lieferengpässen

Das Kartellgericht hat weiters festgestellt, dass Verkaufspreise abgestimmt wurden und durch das gezielte Vortäuschen von Lieferengpässen höhere Preise erzielt werden sollten. Die von der Bundeswettbewerbsbehörde beantragte Höhe der Geldbusse (1,9 Mio EUR) sei nach den Worten des Kartellgerichtes angemessen und soll Abschreckung erzielen. Die von den Parteien behauptete Verjährung sei nicht eingetreten.

Geldbußensystem für Unternehmen

Für Unternehmen sind Absprachen wie im vorliegenden Fall seit Juli 2002 mit Geldbußen sanktioniert. Die Höhe der Geldbuße, die gegen ein Unternehmen verhängt wird, richtet sich nach seinem Umsatz (Obergrenze für die Geldbuße: 10% des Jahresumsatzes) und der Art, Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung. Der in diesem Fall relevante Firmenumsatz war relativ gering.

Kronzeugenregelung hilft bei der Aufdeckung von Kartellen

Seit 2005 gibt es in Österreich überdies eine Kronzeugenregelung ("Leniency-Programm"), nach der dasjenige Unternehmen, das an Kartellabsprachen teilgenommen hat, dann Straffreiheit erhält, wenn es als Erstes der Bundeswettbewerbsbehörde alle in seinem Besitz befindlichen Informationen über die verbotenen Absprachen offenlegt.