BWB/K-159 Druckchemikalien KG

Auf Antrag der BWB verhängte heute das Kartellgericht  Geldbußen gegen vier Unternehmensgruppen im Bereich Druckchemikalien (Vertrieb / Großhandel) in der Höhe von 1,5 Mio  Euro. Anträgen der BWB vollinhaltlich stattgegeben. 
 

Das Kartellgericht hat heute, 14.4.2010, auf Grund von Anträgen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) insgesamt 1,519.000 Euro Geldbußen über folgende Unternehmen verhängt:

  • Donau Chemie AG und Donauchem GmbH, beide Wien, 675.000 EUR,
  • DC Druck-Chemie Süd GmbH & Co. KG, Großebersdorf, 397.000 EUR,
  • Brenntag Austria Holding GmbH und Brenntag CEE GmbH, beide Wien, 381.000 EUR,
  • Ashland-Südchemie-Kernfest GmbH, Deutschland, und Ashland Südchemie Hantos Ges.m.b.H., Wien, 66.000 EUR.

Damit hat das Kartellgericht den Anträgen der BWB vollinhaltlich Recht gegeben. Die Geldbußen sind im Verhältnis zu anderen Verfahren - etwa dem Aufzugskartell mit 75,4 Millionen Euro Geldbuße - deshalb deutlich geringer, weil der hier betroffene Markt (Vertrieb / Großhandel mit Druckchemikalien) nach Umsätzen sehr klein ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

BWB deckt "Hard-Core Kartell" auf

Die BWB hat das Druckchemikalien-Kartell nach monatelangen Ermittlungen aufgedeckt und im April 2009 Antrag auf Geldbußen beim Kartellgericht gestellt. "Die involvierten Unternehmen haben umfangreich und jahrelang Preise für Druckchemikalien abgesprochen", stellte Dr Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb fest. Das Kartell hatte sogar den Schutz angestammter Kunden abgesprochen. Derartige Absprachen werden "Hard-Core Kartelle" genannt und zählen zu den schwersten Kartellverstößen.

Die Absprachen betrafen den Österreich-Vertrieb (Großhandel) mit Spezialchemikalien für Druckereien ("Druckchemikalien"). Das sind chemische Produkte, die regelmäßig von Druckereien benötigt werden und spezielle technische Anforderungen für den Betrieb, die Reinigung und die Pflege von Druckwalzen, Drucktüchern und Druckmaschinen erfüllen müssen.

Erstmals Geldbuße auch gegen einen Kronzeugen wegen mangelnder Kooperation

Die Ermittlungen der BWB wurden auf Grund von Informationen zweier Kronzeugen (Donau-Chemie und DC Druck-Chemie Süd GmbH & Co. KG) eingeleitet. Gemäß Kronzeugenregelung bekommt jenes Unternehmen völlige Straffreiheit, das der BWB als Erstes alle ihm verfügbaren Informationen über das Kartell offenlegt. Der nachfolgende Kronzeuge erhält eine Reduktion der Geldbuße, aber keine völlige Straffreiheit.

Donau-Chemie hatte in diesem Verfahren als erster Kronzeuge zwar bestimmte Informationen und Beweismittel vorgelegt - bestimmte andere Informationen zum Kartell hat der Kronzeuge zurückgehalten, wie sich im Ermittlungsverfahren der BWB herausstellte. Deshalb hat das Kartellgericht auf Antrag der BWB entschieden, dass Donau-Chemie doch eine Geldbuße erhält und nicht völlige Straffreiheit.

"Diese Entscheidung beweist erneut, dass sich Kartellabsprachen nicht auszahlen", betont Thanner. "Außerdem", so Thanner, "müssen Kronzeugen wirklich alle Beweismittel, die sie haben, der Bundeswettbewerbsbehörde vorlegen, wenn sie straffrei gehen wollen".

Der zweite Kronzeuge (DC Druck-Chemie Süd) hat mit der BWB korrekt zusammengearbeitet und deshalb eine reduzierte Geldbuße erhalten.