BWB/K-105 Österreichischer Skiverband, Österreichischer Rundfunk

Die BWB brachte im Juli 2006  einen Antrag bei Kartellgericht bezüglich der Vermarktung der  Medienrechte für österreichische Ski Weltcupveranstaltungen ein.

Antragstellung an das Kartellgericht - Bekanntmachung gemäß § 10b Abs 2 WettbG

Die BWB prüfte aufgrund einer Beschwerde im Juni 2005 die Vermarktung der Medienrechte für österreichische Ski Weltcupveranstaltungen durch den ÖSV und den diesbezüglich abgeschlossenen Vertrag zwischen ÖSV und ORF, durch welchen der ORF für die Dauer von 10 Jahren exklusive Rundfunkrechte an allen österreichischen Ski Weltcupveranstaltungen erworben hat.

Als relevanter Markt wurde der Markt für den Handel mit Medienrechten an ganzjährig ausgetragenen Ski-Weltcup-Veranstaltungen identifiziert. Die österreichischen Veranstaltungen bilden einen wesentlichen Teil dieses Marktes. In geografischer Hinsicht war der relevante Markt auf österreichisches Staatsgebiet zu beschränken, da im Zentrum der Aufmerksamkeit die Vermarktung von TV-Ausstrahlungsrechten im Sendegebiet Österreich steht.

Im Jänner 2006 teilte die BWB dem ÖSV und dem ORF ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Detail mit. Einige Vertragsklausel - insbesondere die im internationalen Vergleich unüblich lange Vertragsdauer und der Umfang der exklusiven Rechte - stellen eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar. Andere Rundfunkveranstalter sind von diesem wesentlichen Teil des Marktes ausgeschlossen.

Seit März 2006 verhandelt die BWB mit den Beteiligten über Verpflichtungszusagen. Diese sollen schließlich in dem diesbezüglich vorgesehenen Verfahren (§§ 26, 27 KartG 2005) für bindend erklärt werden. Zu diesem Zweck wurde Anfang Juli 2006 ein Antrag der BWB beim Kartellgericht eingebracht.

Verpflichtungszusagen vor dem Kartellgericht

Nach umfangreichen Ermittlungen der BWB gelang es, die beiden Vertragsparteien ORF und ÖSV zu bestimmten Zusagen (Verpflichtungszusagen nach § 27 KartG) zu bewegen, die in einer mündlicher Verhandlung vor dem Kartellgericht am 18.2.2008 aufgrund eines von der BWB eingeleiteten Verfahrens für verbindlich erklärt wurden. (Alle Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet, der Beschluss ist daher rechtskräftig.)

Die Bundeswettbewerbsbehörde erreicht damit die Marktöffnung für Senderechte für Schiveranstaltungen.  

Weitere Informationen zum Verfahrensausgang erlangen Sie über den unten stehenden Link.

Ausgang des Verfahrens

Verpflichtungszusagen