BWB/Geldbußenanträge gegen Elektronikindustrie und Elektronikhandel

Wien, am 21.03.2014. Die BWB stellte Ende Februar 2014 fünf Geldbußenanträge, wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen im Zusammenhang mit aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, welche  eine Behinderung des Absatzkanals "Online Verkauf" von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik bezweckt oder bewirkt.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat Ende Februar beim Kartellgericht fünf Anträge auf Verhängung von Geldbußen in Höhe von insgesamt € 2,1 Mio. gegen österreichische Unternehmen der Elektronikindustrie und Elektronikhandel eingebracht. Die Zuwiderhandlungen betreffen vor allem Unterhaltungs- und Haushaltselektronik. Auslöser der Ermittlungen war ein Artikel betreffend einer Studie zum Online-Handel der Wirtschaftsuniversität Wien Ende 2011 der im Wirtschaftsblatt publiziert wurde. In dieser Studie gaben 47,2% der befragten Online-Händler an, dass die Elektronikindustrie die Weiterverkaufspreise der Händler vorgibt und Unterschreitungen des vorgegebenen Preisniveaus durch Druckausübung (zB Kündigung des Selektivvertrages, Lieferverweigerung, usw.) korrigieren lässt. Basierend auf diesen Ergebnissen hat die Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2012 eine Untersuchung des Online-Handels aufgenommen, in deren Verlauf sich der Verdacht auf kartellrechtswidrige Preisabstimmungen der Elektronikindustrie in Bezug auf die Weiterverkaufspreise des Handels erhärtet hat.

Ein kartellrechtlicher Verstoß liegt vor, wenn im Zusammenhang mit Preisbindungsmaßnahmen ein Absatzkanal (Online-Verkauf) behindert wird, um die Systematik der Preisbindung aufrechtzuerhalten. In diesem Sinne kann etwa die Ausschaltung (bzw Behinderung) eines preisaktiven Internetanbieters dazu geeignet und bestimmt sein, die insgesamt herrschende Preisstabilität aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.