BWB/FD-295 Taxi Apps

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 30.1.2012 einen Antrag auf Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß § 26 KartG eingebracht.

Wiener Taxifunkzentralen wird vorgehalten mittels einer Exklusivitätsklausel in Funkverträgen den Markteintritt von Taxi-App-Anbietern erheblich zu erschweren. Mittels besagter Klausel wird den unter Vertrag stehenden Taxiunternehmen untersagt, auch App-vermittelte Fahrten entgegenzunehmen. In einzelnen Fällen kam es zu Vertragsaufkündigungen.