BWB/FD-212 Bierbrauer

Das Kartellgericht bestätigte den Antrag der BWB und verhängte über drei Bierbrauereien in Summe eine Geldbuße von EUR. 1,1 Mio.

Antrag der BWB gegen drei Bierbrauer

Der Antrag der BWB richtete sich gegen drei namhafte Brauereien. Im Zuge einer von der Bundeswettbewerbsbehörde durchgeführten Untersuchung des Biermarktes hatte es Hinweise gegeben, dass mehrere Brauereien eine Reihe von wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen hatten. Dies betraf unter anderem einen im Fachverband der Brauereien getroffenen Beschluss den sogenannten Cash & Carry-Handel nicht mit Fassbier zu beliefern. Dieser seit zumindest 1999 in Kraft befindliche Boykottbeschluss sicherte die Aufrechterhaltung eines den Flaschenbierliterpreis erheblich übersteigenden Fassbierliterpreis.

Hausdurchsuchungen brachten relevante Beweise

Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen waren dem Antrag der BWB vorangegangen. Nach Durchführung der Hausdurchsuchungen traten die BWB und die betroffenen Brauereien in Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ein, um eine zeitnahe Belebung des Intrabrand-Wettbewerbs zu gewährleisten. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass Kriterienkataloge für die Belieferung erarbeitet wurden und noch in der ersten Jahreshälfte 2011 (und nicht erst nach mehrjährigen Kartellverfahren) die Belieferung aufgenommen werden konnte. 

Kartellgericht bestätigt Geldbußen

Die BWB beantragte deshalb ein herabgesetztes Bußgeld von ca EUR 1,1 Mio. Die Antragsgegnerinnen traten diesem Bußgeldantrag der BWB nicht entgegen und gaben entsprechende Außerstreiterklärungen ab. Das KG verkündete aufgrund der unstrittigen Sachlage (und Rechtslage) bereits in der ersten Verhandlung seine Entscheidung. Es wurde ein Verstoß gegen § 1 KartG und Art 101 AEUV festgestellt und das beantragte Bußgeld verhängt.