BWB/VD-23 - Verbotene Durchführung - Ondufin SAS

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht am 17.12.2021 (27 Kt 13/21w) eine Geldbuße iHv EUR 64.000 gegen das Unternehmen Ondufin SAS, Frankreich, wegen der verbotenen Durchführung des am 07.10.2020 bei der BWB zu BWB/Z-5046 angemeldeten, jedoch bereits am 08.07.2020 vollzogenen Erwerbs von 7,47% an und gemeinsamer Kontrolle über alwitra Holding (France) SAS. Der Zusammenschluss wurde am 06.11.2020 freigegeben.

Das Unternehmen stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von Bedachungsprodukten