BWB/K-626 Geldbuße gegen STRABAG iHv EUR 45.37 verhängt

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Rahmen der Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 14.07.2021 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von EUR 45,37 Millionen gegen zwei Gesellschaften des STRABAG-Konzerns und zwar gegen die STRABAG AG sowie die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG (gemeinsam „STRABAG“) gestellt (siehe dazu auch die Pressemitteilung der BWB vom 14.07.2021)

Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen STRABAG

Nunmehr wurde vom Kartellgericht mit Beschluss vom 21.10.2021 (27 Kt 12/21y) die von der BWB beantragte Geldbuße gegen STRABAG wegen Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV nämlich wegen einheitlicher und fortgesetzter Zuwiderhandlung in Form von Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

STRABAG hatte kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt.

Betroffener Wirtschaftszweig

Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau.