BWB K-495 Tüchler Ausbau GmbH

​Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 27.06.2017 (25 Kt 4/16z) eine Geldbuße iHv EUR 130.500 gegen das Unternehmen Tüchler Ausbau GmbH wegen einer von 2011 bis 2016 erfolgten fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG, nämlich horizontaler Preisabsprachen, Kundenaufteilungen und kartellrechtswidrigen horizontalen Informationsaustauschs mit Mitbewerbern in Bezug auf beschränkte öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Trockenbau in Wien und Niederösterreich.

Das Unternehmen Tüchler Ausbau GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Trockenbau

Weiterführende Information zu den Ermittlungen im Bereich der Branche „Trockenbau":

Pressemeldung der BWB zu Trockenbau

Pressemeldung der BWB zu der Entscheidung Wagner & Jüptner

Pressemeldung der BWB zu der Entscheidung Akustik-Blasc