BWB K-386 Geldbußentscheidung gegen Pfeiffer Handelsgmbh und Zielpunkt GmbH

​​​Wien, am 28.8.2015. Das Kartellgericht hat am 2.7.2015 (26 Kt 9/15-6) gegen die Pfeiffer HandelsgmbH und die Zielpunkt GmbH eine Geldbuße iHv € 562.500,- wegen vertikaler Preisabstimmungen mit verschiedenen Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels verhängt.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise in den fünf Produktgruppen Molkereiprodukte, Fleisch- und Wurstprodukte, Brauereiprodukte, nichtalkoholische Getränke und Mühlenprodukte zwischen März 2007 und Juli 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen stimmte die Zielpunkt GmbH mit Lieferanten Wiederverkaufspreise (sowohl Kurant- als auch Aktionspreise) ab. In einer Reihe von Fällen setzte die Zielpunkt GmbH diese Wiederverkaufspreise auch tatsächlich um.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass die Zielpunkt GmbH eine angespannte finanzielle Situation aufwies und der Marktanteil sowohl der Pfeiffer HandelsgmbH als auch der Zielpunkt GmbH bei unter 7% im Gegensatz zu Mitbewerbern mit einem Marktanteil von rund 30% bzw 35% lag, der zur Last gelegte Sachverhalt außer Streit gestellt wurde und sie an der Aufklärung der Rechtsverletzung mitwirkten, sie mit der BWB umfassend kooperierten und sie schließlich die Zuwiderhandlung noch vor Bekanntwerden des Untersuchungsschwerpunktes (der Hausdurchsuchung) freiwillig im Rahmen umfangreicher Compliance-Maßnahmen beendet hatten.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.