Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 98.000 gegen Malaschofsky

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht mit Beschluss vom 25.11.2024 (24 Kt 6/24y) eine Geldbuße gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a und d KartG in der Höhe von EUR 98.000 gegen Malaschofsky verhängt.

Über die Franz Malaschofsky Gesellschaft m.b.H. Nfg. KG, FN 5400t, die Malaschofsky Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 79826t, beide per Adresse Donaustraße 64, 3671 Marbach an der Donau, sowie die Franz Malaschofsky Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG, FN 19757f, per Adresse Klein-Pöchlarn, 3660 Klein-Pöchlarn, wird zur ungeteilten Hand, wegen ihrer im Zeitraum von zumindest Februar 2003 bis Mai 2017 in Niederösterreich erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten, einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau gemäß § 29 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße in Höhe von EUR 98.000,-- verhängt.

Beschluss ist rechtskräftig.