Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 111.000 gegen Pichler

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 06.11.2024 (25 Kt 4/24m) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 111.000 gegen die Pichler Bau GmbH (iF „Pichler“) gem § 29 Abs 1 lit a und d KartG.

Über die Pichler Bau GmbH, Pichlerstraße 6, 8431 Gralla, FN 372344s, wird wegen ihrer im Zeitraum von zumindest Juni 2013 bis Juli 2016 in der Steiermark erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten, einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV, in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau gemäß § 29 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße in Höhe von EUR 110.000,-- verhängt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.