Baukartell: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 1,4 Mio gegen Fröschl

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht mit Beschluss vom 01.03.2024 (24 Kt 3/23f) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 1,4 Mio gegen Fröschl AG & Co KG sowie Fröschl AG (gemeinsam „Fröschl“) wegen der Teilnahme an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung als Nebenbeteiligte verhängt.

Über die Antragsgegnerinnen wird für die im Zeitraum von zumindest Juni 2005 bis Februar 2016 erfolgte Teilnahme als Nebenbeteiligte an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten, einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch und Tiefbau in Tirol gemäß § 29 Z 1 lit a und d KartG  eine Geldbuße von EUR 1,4 Mio verhängt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.