Baukartell: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 1,1 Mio gegen Beyer/Mandlbauer

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht mit Beschluss vom 01.03.2024 (28 Kt 10/23i) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 1,1 Mio gegen Konrad Beyer und Mandlbauer wegen der Teilnahme an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung als Nebenbeteiligte verhängt.

Über die Antragsgegnerinnen wird zur ungeteilten Hand wegen ihrer im Zeitraum von zumindest September 2004 bis April 2017 in der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV, in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße von EUR 1,1 Mio verhängt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.