ICN

Gegründet im Jahr 2001 von 14 Wettbewerbsbehörden und inzwischen auf über hundert Mitgliedsbehörden angewachsen, bietet das International Competition Network (ICN) Wettbewerbsbehörden weltweit ein informelles, projektorientiertes Netzwerk zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Fragen der Kartellrechtsanwendung.

Die Arbeitsgruppen des ICN behandeln Fragen aus allen Bereichen des Kartellrechts (Fusionskontrolle, Kartellbekämpfung, Missbrauch von Marktbeherrschung) sowie eine Reihe von Querschnittsthemen. Die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen erfolgt zum größten Teil virtuell. Die Ergebnisse werden einmal jährlich auf einer Jahreskonferenz im Plenum des ICN und in Workshops zu den einzelnen Kartellrechtsbereichen zur Diskussion gestellt.

Die BWB ist seit ihrer Gründung 2002 Mitglied und nimmt aktiv am Meinungs- und Informationsaustausch teil. Weitere Informationen zur Arbeit des ICN finden sich hier.

Für die (pandemiebedingt virtuelle) ICN Jahreskonferenz 2020 wurden Wettbewerbsbehörden Fragen zur Digitalwirtschaft diskutiert.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Natalie Harsdorf-Borsch in einem Video auf folgende Fragen eingegangen:

  • Sind Wettbewerbsbehörden im Kartellrechtsvollzug ausreichend ausgestattet um die Herausforderungen in der Digitalwirtschaft zu meistern?
  • Was sind entscheidende Faktoren für Wettbewerbsbehörden und politische Entscheidungsträger um Wettbewerb in der Digitalwirtschaft voranzutreiben?

ICN Fact-Sheet Zusammenschlusskontrolle in Österreich

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ICN Fact-Sheet Kartellbekämpfung in Österreich

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