Home » Events » Detail

38. Competition Talk der BWB zum Thema "Wettbewerb entlang der Wertschöpfungskette"

Am 24.10.2018 fand der bereits 38. Competition Talk der BWB wieder in Wien, in den Räumlichkeiten des Hotel Stefanie, statt.

 

Als Vortragende referierten Generalsekretär Dipl.-Ing. Josef Plank (Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus - BMNT) sowie Mag. Hannes Seidelberger (Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb). Mag. Georg Seper, LL.M. (Case Handler der Bundeswettbewerbsbehörde) moderierte die Veranstaltung. Die Vorträge wurden auf Video aufgezeichnet und stehen am BWB-YouTube-Channel zur Verfügung.

Eröffnung durch GD Dr. Theodor Thanner

Wettbewerb bedeute immer, eine Wahl zu haben“, so der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde Dr. Theodor Thanner in seinen einleitenden Worten. Das gilt auf allen Produktionsstufen: Sowohl für den Produzenten, für den Handel und auch für die Abnehmer. Daher hat die BWB nach vielen Gesprächen einen umfassenden und anschaulichen Verhaltenskatalog erstellt, welcher ein branchenübergreifendes Service für alle Anwender sein soll. „Wir wollen Unternehmen und alle die in diesem Bereich handeln Sicherheit geben. Es ist auch ein Beitrag der BWB für die Österreichische Ratspräsidentschaft“, so GD Dr. Thanner abschließend.

Einleitung durch Mag. Georg Seper, LL.M.

Das Thema Wettbewerb entlang der Wertschöpfungskette wurde in den vergangenen Jahren, nicht nur in Österreich, sondern europaweit, bereits viel diskutiert. Aus diesen Diskussionen sind auch zahlreiche Initiativen erwachsen. Die bedeutendste und wohl bekannteste ist der Vorschlag über eine Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette vom April 2018 (kurz: UTP-RL). Diese wird derzeit unter österreichischem Ratsvorsitz verhandelt und hat auch für einiges mediales Aufsehen gesorgt mit Abänderungsanträgen im Agrarausschuss, beispielsweise betreffend Standards für Eigenmarken und Zusammenschlüsse zu Einkaufsgemeinschaften. Dieses Thema hat auch Eingang in das aktuelle Regierungsprogramm unter der Überschrift „Stellung der Landwirtschaft im Bereich des Wettbewerbs verbessern“ gefunden, wo es heißt, dass unlautere Geschäftspraktiken bekämpft und entsprechende Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene unterstützt und forciert werden sollen, so Mag. Seper einleitend.

Genau diesen Themenkomplex greift auch der vom Generaldirektor Dr. Theodor Thanner und der Bundesministerin Elisabeth Köstinger aktuell vorgestellte Fairnesskatalog der BWB auf. Dieser bildet demnach auch eine gute Ergänzung zur Ratspräsidentschaft.

Was war der Ausgangspunkt zu dieser Initiative der Bundeswettbewerbsbehörde? Es ist bekannt, dass es immer wieder Beschwerden gegeben hat, in erster Linie hinsichtlich der Gestaltung von Konditionen, die aber in der Regel nicht zu Verfahren geführt haben. All diesen Beschwerden war gemein, dass ein Machtungleichgewicht zwischen den Geschäftspartnern bestand und, dass der schwächere Partner damit rechnen musste, dass die Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden („fear factor“). Weitere Aspekte waren, dass diese Praktiken nicht immer ganz eindeutig auch kartellrechtlich zuordenbar waren und Verfahren, bspw Missbrauchsverfahren eine gewisse Zeit benötigen. Gerade schwächere Unternehmen haben diese Zeit gerade nicht. Da rasche Hilfe oft nicht gefunden werden könne, müsse man sich um anderweitige Abhilfe umsehen. Ganz allgemein muss man sagen, dass die Benachteiligung marktschwächerer Unternehmen auch negative Auswirkungen auf das Unternehmen selbst wie auch auf die Marktentwicklung insgesamt haben können. Hier sind beispielsweise ein Rückgang an Innovationen und Angebotsvielfalt für Konsumenten zu nennen, erläuterte Mag. Seper.

Aufgrund dieser Situation und der Beschwerdelage hat die Wettbewerbskommission (WBK) eine Untersuchung mit dem Fokus auf den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) durchgeführt. Diese Untersuchung hat in einer Empfehlung an die BWB, zur Ausarbeitung eines „Code of Conduct zur Lieferanten und Abnehmerbeziehung“ gemündet. Die BWB hat diesen Impuls aufgegriffen und erkannt, dass dieses Dokument jedoch nicht auf eine Branche beschränkt bleiben kann, sodass von der BWB ein breiterer Ansatz gewählt wurde. Erste Umrisse der Initiative wurden bereits Ende 2017 vorgestellt. Manche Kernelemente finden sich auch im Endprodukt. Es wurden zahlreiche Gespräche mit Stakeholdern geführt, weil es der BWB ein besonders Anliegen war, den Fairnesskatalog möglichst praxisnah zu gestalten. Es wurde daraufhin gebeten, der BWB mitzuteilen, wo sprichwörtlich „der Schuh drückt“ und konkrete Beispiele für problematische Geschäftspraktiken zu nennen, um diese in den Fairnesskatalog zu integrieren.

Anschließend darauf wurde ein Entwurf erarbeitet, wo im Rahmen einer sechswöchigen Konsultation, die Möglichkeit bestand Stellung zum Fairnesskatalog zu nehmen. Die BWB war sehr dankbar für wertvolle Anregungen aus der Praxis und es wurde eine nochmalige Überarbeitung durchgeführt, führte Mag. Seper aus.

Am Beginn des Fairnesskatalogs werden Kategorien von wohlverhaltenswidrigen Praktiken dargestellt. Diese sind nicht unbekannt, sie orientieren sich an Regelungen aus dem Marktmachtmissbrauchs- und Lauterkeitsrechts mit Behinderungs- und Ausbeutungspraktiken und auch solchen, die nicht eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden können.

Daran anschließend finden sich Auslegungsgrundsätze, die es dem Anwender in der Praxis erleichtern sollen, einen Sachverhalt einer Geschäftspraktik auch richtig einzuordnen. Das Kernstück ist ein Katalog, jedenfalls wohlverhaltenswidriger Geschäftspraktiken. Darauf folgt ein Überblick über die wesentlichsten Bestimmungen des österreichischen Rechts zu geben. Hier wurden Bestimmungen des KartG, das NVG, UGB, UWG sowie des allgemeinen Zivilrechts im ABGB näher erläutert. Im Rahmen der Darstellung des Rechts wurden auch Praxisbeispiele eingeflochten, die die Bewertung für den Anwender vereinfachen sollen.

Den Abschluss des Dokuments bilden Praxishinweise. Hier geht es darum zu klären, wer ist zuständig und an wen kann man sich wenden, wenn man von einer problematischen Geschäftspraktik betroffen ist. Und auch das Hinweisgebersystem der BWB („Whistleblowingsystem“) wird vorgestellt.

Die BWB hat sich ganz bewusst dafür entschieden, dieses Dokument unverbindlich als Soft Law auszugestalten. Die BWB ist schon in der Vergangenheit bei diversen anderen Leitfäden (bspw Vertikale Preisbindungen, Hausdurchsuchungen) damit einen sehr guten Weg gegangen, da die Akzeptanz allgemein sehr gut ist. Es stellt ein Instrument zur Bewusstseinsbildung innerhalb der Unternehmen dar. Daneben steht der Servicegedanke, es geht darum eine Hilfestellung für Unternehmen zu bieten. Beispielsweise kann man den Fairnesskatalog in das Compliance Programm eines Unternehmens einbinden, da er sehr anschaulich das geltende Recht darstellt. Auch ist es wichtig Alternativen aufzuzeigen, wenn beispielsweise ein Instrument nicht funktioniert, welche Möglichkeiten sonst noch bestehen.

Die Rückmeldungen waren bislang durchwegs positiv und wir dürfen hoffen, dass der Fairnesskatalog auch auf breite Akzeptanz stößt, sodass er das Ziel erreicht, Geschäftsbeziehungen noch sachlicher und fairer zu gestalten“, so Mag. Seper abschließend.

Vortrag von GS Dipl.-Ing. Josef Plank

Dipl.-Ing. Josef Plank, der seit Jahresbeginn als Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) tätig ist, hob zu Beginn seines Vortrags die sehr enge und wertschätzende Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde hervor. Auch lobte er den von der BWB vorgestellten Fairnesskatalog für Unternehmen. Dieser kommt zur richtigen Zeit und bietet einen guten lösungsorientierten Ansatz, so GS Dipl.-Ing. Plank einleitend.

Das Thema ist sehr entscheidend, denn man redet heute viel von Wertschöpfungsketten und nachhaltigem Wirtschaften. Wenn man dies tut, ohne die gesamte Produktions- und Vermarktungskette anzusehen, hat es keinen Sinn. Bei der Wertschöpfungskette in der Landwirtschaft muss man anmerken, dass sich in den letzten Jahrzehnten sehr viel verändert hat. Es gibt nach zwar wie vor eine große Anzahl an bäuerlichen Betrieben, im Gegensatz dazu gab es früher jedoch viele Abnehmer, mehr oder weniger in jedem Dorf. Aktuell gibt es zwar noch viele Landwirte, jedoch relativ wenige Abnehmer und ganz wenige, die den Lebensmittelhandel dominieren und damit tw. steuern. In Österreich ist dies im europäischen Vergleich besonderer Weise ausgeprägt. Jedoch gibt es in Österreich eine sehr konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelhandel. Hier ist sehr viel Positives bewegt worden, sodass beispielsweise Österreich ganz oben in Europa bei den Bioprodukten steht. Dies ist auf diese gute Kooperation zurückzuführen, trotzdem sind die Marktpartner sehr unterschiedlich stark. Das Thema ist kein herbeigeredeter Konflikt, aber es haben sich die Kräfteverhältnisse ganz eindeutig und klar verschoben. Statistisch nachweisbar ist auch, dass der Anteil in der Wertschöpfungskette, von dem was der Konsument zahlt und dem was beim Bauern ankommt, permanent nach unten geht:

Beispielsweise ist der Anteil des bäuerlichen Betriebs bei relativ unverarbeiteten Lebensmittel wie etwa der Frischmilch ca. 40%. Bei der Semmel, die beispielsweise 37 Cent kostet, ist der Anteil sogar nur 1 Cent. „Wenn das Mehl nichts koste, würde die Semmel auch nicht billiger werden. In diesen Dimensionen bewegen wir uns derzeit und es stellt sich die Frage, wie geht es weiter?“, warnte GS Dipl.-Ing. Plank.

In den Jahren 2015/2016 wurde infolge der großen Krise auf dem Milchmarkt in Europa und in allen Mitgliedsstaaten eine intensive Diskussion durch die Einrichtung einer TaskForce durch die EK beschlossen. Die Situation ist wie sie ist, die Bauern sind die Schwächeren, oft auch nicht  gut organisiert, wodurch kritische Zukunftsperspektiven entstehen , die am Ende für alle Marktteilnehmer problematisch sind. Es ist daher ganz wichtig, dass es darüber Gespräche gibt und auch Antworten, die dem Charakter eines fairen Umganges miteinander Rechnung tragen, so GS Dipl.-Ing. Plank weiter.

Viele agrarische Produkte sind nicht lagerfähig. Die Milch ist da, die Bauern sind abhängig davon, dass die Milch abgenommen wird und dies auch hoffentlich zu dem Preis, der vereinbart wurde. Dies gilt dann auch im Weiteren für die Molkerei. Kurzfristigem Marktdruck kann nicht ausgewichen werden. Diese Tendenzen sieht man ebenfalls ganz stark im Gemüsebereich, indem zwar Vereinbarungen getroffen werden, wenn dann aber die Ware reif ist, möglicherweise nichts oder nur wenig davon abgenommen wird. Grund dafür können Lieferbeziehungen mit anderen Partnern sein, die als noch „wichtiger“ erachtet werden. Der einzelne Bauer bleibt dann im Endeffekt auf der Strecke, mit hochwertigen Lebensmittel, die verantwortungsvoll produziert, dann aber nicht abgenommen werden, so GS Dipl.-Ing. Plank.

Die Stimmung ist kritisch und führt zu einer hochemotionalen Diskussion. Es geht um eine bessere Zusammenarbeit, sowohl auf der Ebene der Erzeuger selbst als auch mit den Partnern der Vermarktungskette. Zudem stellt sich die Frage, dürfen die Unternehmen überhaupt „mehr zusammenarbeiten“? Hier befindet man sich dann im kartellrechtlichen Bereich. Auf europäischer Ebene gibt es beispielsweise das Instrument der Erzeugerorganisationen, welches aber nur einen gewissen Bereich abdeckt, wie etwa Zusammenschlüsse oder Genossenschaften, die in unterschiedlichen Sektoren organisiert werden. Diese Organisation von Erzeugern und Unternehmen ist wichtig, damit es garantierte Qualität und kontinuierliche Lieferbeziehungen gibt. Aber diese Vereinbarungen müssen auch auf Augenhöhe getroffen werden und dann auch eingehalten werden.

Ein zusätzliches Thema im Hinblick auf die Landwirtschaft ist das Thema Risikoabsicherung. Es würden nämlich die besten Vereinbarungen nichts nützen, wenn das Wetter oder das Klima nicht mitspielt. Im Jahr 2018 war es besonders warm, im Osten Österreichs gab es erstmals bis zu 140 Tage über 25°C. Eine solche Situation hat es bisher noch nie gegeben. Man kommt hier durchaus in neue Themen hinein, dadurch wird auch versucht, die Situation mit anderen Instrumenten wie zB Risikomanagement und Versicherungen etwas abzumildern, erläuterte GS Dipl.-Ing. Plank.

Der dritte Punkt ist Transparenz. In einer Zeit der digitalen Welt ist Transparenz ganz wichtig. Diese hat viele Dimensionen: In der Wertschöpfungskette, auf der Ebene der partnerschaftlichen Vereinbarungen, bis hin zu diversen Preisvergleichen, die oft auch die Branchen, wie etwa den Lebensmittelhandel, unter Druck bringt. Dort steht Transparenz nicht ganz vorne. Es hilft nicht weiter, wenn man beispielsweise bei Geflügel ein Top-Produkt aus Österreich mit AMA-Gütesiegel mit einem Importprodukt etwa aus Thailand vergleicht. Hier wird man feststellen, dass Letzteres naturgemäß billiger ist. Es mangelt hier aber eindeutig an Transparenz, wenn man ohne gleichzeitig die völlig unterschiedlichen Qualitäts-, Produktionsstandards und Herkunft zu beachten, zu dem Schluss kommt, dass das ein „anonymes“ Produkt billiger ist. Mehr Produktdeklaration wird dazu notwendig sein. Dies ist durchaus ein Punkt, der zwar in erster Linie kein wettbewerbsrelevantes Thema ist, aber in der Folge sehr wohl Auswirkungen auch auf den Wettbewerb haben kann, da Druck entsteht, der sich wiederum auf die Schwächeren in der Vermarktungskette entlädt. Wenn man heute von unlauteren Handelspraktiken spricht, die auch in Europa Thema geworden sind, ist Transparenz ein wichtiges Thema. In einer Zeit, in der man viele Informationen verfügbar hat, ist es wichtig diese auch entsprechend einzusetzen, so GD Dipl.-Ing. Plank.

Auf europäischer Ebene liegt das schon angesprochene Papier zur Richtlinie über unfaire Handelspraktiken (UTP`s) seit April 2018 auf dem Tisch und wurde vielfach diskutiert. Es gibt seitens der Mitgliedsstaaten, wo Österreich derzeit als Ratsvorsitzende vorsteht, ein Verhandlungsmandat um dieses Paket, welches von der Kommission gekommen ist und die Mitgliedsstaaten weiterentwickelt haben, mit dem Europäischen Parlament zu behandeln. Es ist nicht unüblich im Europäischen Parlament, dass es eine Reihe von Abänderungsanträge gibt, auch dieses Mal wird damit zu rechnen sein. Es ist nicht überall die Begeisterung groß, dass hier ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kleinerzeuger gesetzt wurde. Das Jahr 2015/2016 mit der Krise ist schon etwas länger her. Manche dieser Abänderungsanträge sind auch nicht so präzise ausformuliert, dass sie auch unmissverständlich in der Öffentlichkeit diskutiert werden können. Für die Ratspräsidentschaft gibt es jedoch eine ganz klare Priorität: Die Richtlinie soll noch im heurigen Jahr abgeschlossen werden. Im sogenannten Trilog soll der Kompromiss mit Kommission, Rat und Parlament erzielt werden und ein entscheidender Schritt gesetzt werden, so GS Dipl.-Ing. Plank.

Was sind die großen Themen? Ein erster Punkt ist eine Art Katalog von Maßnahmen, die in der Lieferbeziehung einzuhalten sind. Es verhandeln 28 Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichem Zugang. Es gibt aber eine gemeinsame Grundlage. Der zweite Punkt ist eine Einschätzung zu haben, was unter dem Aspekt des „Angstfaktors“ gegenüber starken Marktpartnern zu verstehen ist und wie mit diesem umzugehen ist. Der dritte Punkt ist die Durchsetzungsbehörde auf nationaler Ebene, ein ganz entscheidender Punkt, fasst GS Dipl.-Ing. Plank zusammen.

Über die Vorschläge betreffend (scheinbarem) Verbot von Zusammenschlüssen sowie dem Verbot von über gesetzliche Normen liegenden Vereinbarungen wird ebenfalls diskutiert. Es ist heute gelebte Realität, dass es Vereinbarungen gibt, die über gesetzliche Normen hinausgehen, egal ob das beispielsweise Bioprodukte sind oder es sich um Tierhaltebestimmungen handelt. Am Ende müssen solche Standards auch umsetzbar sein, erklärte GS Dipl.-Ing. Plank.

Wie geht es nun konkret weiter? Beide Abänderungsanträge, die es geschafft haben besonders in die Öffentlichkeit zu kommen, sind im österreichischen Verhandlungsmandat nicht dabei. Das große Ziel ist einen Abschluss bis Jahresende zu erzielen, gleichzeitig mit dem Fairnesskatalog in Österreich ist dies eine gute Basis um über diese Themen auf Augenhöhe zu diskutieren. Wenn damit eine neue Sensibilität an dieses Thema herangetragen wird ist es für die österreichische Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft nicht nur wichtig und notwendig, sondern zeigt auch neue Perspektiven auf. Am Ende einer guten konstruktiven Partnerschaft wird dies sicherlich hilfreich sein. Auf diese Partnerschaft kann man auch aufbauen. „Viele beneiden Österreich, was hier in guter Kooperation geschafft wurde, gerade auch im Lebensmittelbereich“, so GS Dipl.-Ing. Plank abschließend.

Vortrag von Mag. Hannes Seidelberger

Mag. Seidelberger, der seit nun fast 20 Jahren im Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb tätig ist, stellt am Anfang seines Vortrags diesen zunächst vor. Der Schutzverband wurde als gemeinnütziger Verein 1954 nach dem Vorbild der deutschen Wettbewerbszentrale gegründet. Damals waren beispielsweise laut Rabattgesetz nur Rabatte von maximal 3% erlaubt. In weiterer Folge hat sich in den letzten Jahrzehnten im Lauterkeitsrecht sehr viel auf österreichischer und europäischer Ebene getan. Die Aufgabe des Schutzverbandes hat sich allerdings nicht wirklich geändert, er ist gemeinsam mit der BWB und anderen Institutionen „Hüter des fairen Wettbewerbs“, so Mag. Seidelberger einleitend.

In seinem sehr anschaulichen Vortrag brachte Mag. Seidelberger einen mit diversen fallrelevanten Utensilien gefüllten Reisekoffer eines bekannten Reisegepäcksherstellers mit, der gleich seinen ersten Fall darstellte. Dieser Produzent aus Deutschland wurde kürzlich von einem großen französischen Luxusartikelkonzern übernommen, welcher eine ganz andere Strategie als die ehemaligen Eigentümer verfolgt. Es geht dabei um einen sehr innovativen und von der Qualität her Spitzenreiter bei dem Angebot für Reisekoffer, welche von österreichischen Händlern viele Jahre sehr gut verkauft wurden, bis heuer im Frühjahr ein Schreiben versendet wurde, womit alle Händlerverträge gekündigt wurden. Die gleiche Situation fand etwa auch in Deutschland statt. Man konnte sich in weiterer Folge als Händler neu bei bewerben. Dazu musste man unter anderem eine gewisse Umsatzschwelle erreichen. Dies stellte für viele Händler bereits eine große Hürde dar, einige hatten es aber geschafft, beispielsweise ein großes Kaufhaus in Wien. Dieses bekam nach erneuter Bewerbung Besuch des Herstellers aus Deutschland. Trotz positiver Begutachtung kam dann im Sommer ein kurzes 3-zeiliges E-Mail in englischer Sprache, worin eine Absage der zukünftigen Belieferung erteilt wurde, mit der Begründung, dass die Vertriebsstrategie neu aufgestellt würde. Koffer dieser laut Händler nicht substituierbaren Marke wird es somit im stationären Handel bald nicht mehr geben. Hier befinden wir uns bereits bei der Thematik, die im Fairnesskatalog der BWB aufgelistet wird, nämlich der relativen Marktbeherrschung. Diese mehrfach mit Patenten abgesicherten sehr belastbaren Reisekoffer können, das wurde seitens zahlreicher Händler bestätigt, nicht so einfach ersetzt werden. Wenn ein Kunde einen solchen Koffer haben will, möchte er keinen anderen. Das kann für viele Anbieter eine problematische Sache darstellen. Dies ist auch kein Einzelfall, so Mag. Seidelberger.

Als nächsten Fall präsentierte Mag. Seidelberger einen Elektronikhersteller für Lautsprecher mit einer ähnlich beherrschenden bzw. einmaligen Position auf diesem mark, welcher ebenfalls Anfang dieses Jahres alle Händlerverträge gekündigt hat. Die Händler haben die Marke mit aufgebaut und wurden vor die Tatsache gestellt, nicht mehr beliefert zu werden.

Wettbewerb kann laut Mag. Seidelberger gut mit Fußball vergleichen. Man stelle sich vor, es gibt ein Fußballspiel, aber keinen Schiedsrichter und keine Regeln. Das wäre eine Katastrophe, so Mag. Seidelberger, mit Fußball und Schiedsrichter-Pfeife in seinen Händen.

Der Wettbewerb würde nicht funktionieren, wenn es keine guten Regeln gibt. Zu einem weiteren Fall, nämlich einem großen Sportartikelhersteller aus Deutschland, berichtet Mag. Seidelberger, dass es auch hier immer wieder zu Problemen mit den Händlern kommt. So werden etwa bei Fußball-Großveranstaltungen die Händler nicht oder nur verzögert mit den neuesten Produkten dieser Marke, welche dann stark nachgefragt werden, beliefert. Vielmehr verkauft dieser große und weltweit bekannte Produzent die Produkte selber nur online oder über die eigenen Stores und liefert wenn erst relativ spät an die Händler aus.

Über eine weitere Firma kommt man heutzutage ebenfalls nicht vorbei, wenn man über Wettbewerb spricht, nämlich Amazon, so Mag. Seidlberger weiter. Amazon ist mittlerweile ein Riesenonlinehändler mit einer marktdominanten Position, der auch wettbewerbliche Probleme aufwirft. Es gab konkret einige Fälle insbesondere in Deutschland, die sehr erfolgreich über Amazon verkauften und plötzlich eine Sperre kamen. Angeblich erfolgte diese Verkaufssperre auf Amazon wegen Markenmissbrauch, Rechtsverstößen im Einkauf usw. Die Händler mussten daraufhin Daten, wie etwa Einkaufsquellen, Einkaufspreise etc. offenlegen, sonst hätten sie nicht weiter über Amazon verkaufen dürfen. Eine andere Maßnahme von Amazon war, dass bei einigen Händlern vor Weihnachten eine Information für die Kunden aufschien, wonach nicht sicher sei, ob noch vor Weihnachten ausgeliefert werden kann. Man kann sich hier vorstellen, wie die Umsätze bei den betroffenen Händlern eingebrochen sind. Hintergrund ist offenbar, dass Amazon versucht, auf möglichst viele Daten zuzugreifen. Ein Händler konnte in einem Fall offenbar dokumentieren, dass Amazon dann diese Produkte, die es zuvor selbst eingekauft hatte im eigenen Namen weiterverkaufte.

Diese Datenpraktiken sind auch Gegenstand einer aktuellen Erhebung der Europäischen Kommission. Beispiele der Vorwürfe sind etwa, dass Amazon erfolgreiche Händler ausbootet und stattdessen selbst das Geschäft macht oder die Teilnahme bei Amazon an Bedingungen knüpft wie etwa, dass man die Lager von Amazon oder deren Software nutzen und auch dafür einen weiteren Betrag zahlen müsse, um wieder freigeschalten zu werden.

Auch Google ist der Europäischen Kommission bereits bekannt. Hier gibt es Probleme bei den Google-Bewertungen. Zahlreiche Bewertungen werden lediglich mit 1-Stern abgeben, ohne weitere Angaben und Kommentare durch einzelne Rezensenten. Hier waren dies zuletzt Musikinstrumentenhändler, die sich beim Schutzverband gemeldet haben. Dieser hat daraufhin Google mittels des Beschwerdeformulars auf diese Praktiken aufmerksam gemacht. Google hat daraufhin auch einige dieser Bewertungen gelöscht. Seit einiger Zeit wird jedoch seitens Google nicht mehr darauf reagiert und keine Bewertungen gelöscht. Aus diesem Grund hat der Schutzverband ein Auskunftsersuchen gemäß § 18 Abs 4 E-Commerce-Gesetz ausgesendet. Demnach hat man Anspruch darauf, wenn eine klare Rechtsverletzung besteht. Diese sieht der Schutzverband hier gegeben, aber Google weigert sich bis heute dem nachzukommen und argumentiert, dass sie erst dann aktiv werden, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt. Wenn jedoch der Schädiger nicht bekannt ist, kann man auch nicht klagen. Es gab in Deutschland erstmals eine Klage, auch in Österreich wird hier etwas zu unternehmen sein, so Mag. Seidelberger.

In einem weiteren Fall beleuchtete Mag. Seidelberger, der einen Bund Erdäpfel aus seinem Koffer hervorholte, österreichische Bauern, die ein E-Mail von einer großen österreichischen Lebensmittelhandelskette zugesendet bekamen, wonach die Bauern gegenüber diesem mittels Formular bestätigen mussten, dass ein legal zugelassenes Pflanzenschutzmittel in Zukunft nicht eingesetzt wird und dieses auch in der Vergangenheit nicht eingesetzt wurde. Dies ergibt zahlreiche Probleme: „Wenn der Bauer das legale Pflanzenschutzmittel bereits am Feld aufgebracht hat, müsste er lügen oder er gibt die verlangte Bestätigung nicht ab, wobei man sich dann vorstellen kann, wie es mit den Vertragsbeziehungen in der Zukunft aussehen wird“, erklärte Mag. Seidelberger. Das Problem ist hier, dass der Lebensmittelkonzern kurzfristig auf eine mediale Aufregung reagiert hatte und frei sein wollte von einem Pflanzenschutzmittel, das jedoch legal zugelassen ist. Der Schutzverband hat dies beanstandet und eine eher abweisende Antwort seitens der Zentrale des Lebensmittelhändlers erhalten. Es wurde jedoch ganz klar gegenüber diesem erklärt, dass wenn so etwas nochmals vorkommt, der Schutzverband gegen das Unternehmen UWG-Klage einbringen würde, erklärte Mag. Seidelberger.

Der nächste Fall betraf Eier. Mag. Seidelberger griff wieder in seinen Koffer um einen 6-er Karton herauszuholen. Dies betrifft ein Kernthema des Kartellrechts. Hier wurde versucht, den Preis so nach unten zu drücken, dass dies aus der Sicht des Schutzverbandes schon einen Verkauf unter dem Einstandspreis darstelle. Demnach werden aktuell Eier, nämlich 18 Stück bzw. 15 Stück, beworben, wo der Preis bei 11 Cent pro Ei liegt. Experten haben laut Mag. Seidelberger mitgeteilt, dass der durchschnittliche Packstellen-Abgabepreis bei 11,20 Cent ohne Steuer liegen würde. „Man sieht hier, dass die Dinge, die Generalsekretär Plank in seinem Vortrag bereits angesprochen hat, Realität sind. Das Angebot ist auch sehr aktuell, der Zeitraum ist im gegenständlichen Beispiel 18.10-20.10.2018. Vor einiger Zeit gab es diese Problematik auch beim Lebensmittel Milch“, zeigte Mag. Seidelberger auf.

Abschließend thematisierte Mag. Seidelberger noch den Fall „Uber“. Gleich vorweg merkte er an, dass es dem Schutzverband (wie auch der BWB) nicht darum gehe, innovative Werbemethoden neuer Anbieter zu verhindern. Vielmehr ist in allen diesen Fällen der springende Punkt, dass sich diese Anbieter an die gleichen Spielregeln wie alle anderen Unternehmer im Offline- und Onlinebereich halten müssen und sich nicht über Vorschriften hinwegsetzen dürfen, um sich dadurch einen Vorteil zu gegenüber anderen verschaffen, die ihre Leistungen gesetzeskonform anbieten. Zu Uber gibt es eine OGH Entscheidung, wonach die Uber-App einen Rechtsbruch begründe und in der beanstandeten Form nicht mehr verwendet werden dürfe. Es gibt hier mittlerweile Beugestrafen in Höhe von Hundertausenden Euro, dennoch konnte man bislang die App weiterhin verwenden, so Mag. Seidelberger, der mitteilte selbst „Testkunde“ von Uber ist und dieses auch heute am Weg zum Competition Talk verwendete.

Uber ist dabei eine 1-Euro-Gesellschaft nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam. Diese Gesellschaft betreibt europaweit die Uber-App. Hier wird daher auch die Exekution eine Herausforderung darstellen. Weiters ist beachtenswert, dass jeder Uber-Fahrer und Uber-Kunde bei der Verwendung der App bestätigen muss, dass Uber keine Beförderungs- oder Logistikdienstleistungen anbieten würde. Der OGH widerspricht allerdings ebenso wie der EuGH dieser Ansicht und bestätigte, dass es sich um sehr wohl Verkehrsdienstleistungen handeln würde, so Mag. Seidelberger.

Abschließend ging Mag. Seidelberger nochmals auf den Fairnesskatalog der BWB ein, der eine sehr gute Sache darstelle. Man benötige Spielregeln im Wettbewerb und auch die Unternehmen werden den Fairnesskatalog mit Sicherheit gut aufnehmen. Und hier könne man auch näher nachlesen, welche Geschäftspraktiken als problematisch bzw. unzulässig angesehen werden, was man auch in den firmeninternen Code of Conduct aufnehmen sollte.

Videos

(öffnen in einem eigenen Fenster)