Home » Events » Detail

35. Competition Talk der BWB "Gemeinwohlökonomie und Wettbewerb"

Am 11.4.2018 fand der bereits 35. Competition Talk in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie statt. Als Vortragender referierte Mag. Christian Felber (Autor, Universitätslektor und Gründer der internationalen Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung). Der Vortrag wurde auf Video aufgezeichnet und steht auf der Homepage der BWB zum Abruf bereit.

Einleitung

Generaldirektor Dr. Theodor Thanner begrüßte den Speaker sowie die zahlreich erschienenen Gäste des 35. Competition Talk.

In seiner Einleitung wies GD Dr. Thanner auf das spannende Thema Gemeinwohlökonomie und Wettbewerb hin. Ein Thema, bei dem es viel zu sagen und zu analysieren gibt. In diesem Zusammenhang zitierte GD Dr. Thanner  aus der Constitutio des Kaisers Zenon (438 n. Christus): „Niemandem ist gestattet, ein Monopol auszuüben. Dies betrifft Monopole für Kleidung, Fische, Kämme, Seeigel, Lebensmittel und für zu sonstigem Gebrauch bestimmte Waren und für sämtliche Grundstoffe. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Monopol durch eigenes Tun begründet oder durch hoheitlichen Akt gleich welcher Art verliehen worden ist oder noch verliehen werden wird.

Weiter ist verboten, sich in unerlaubten Zusammenkünften dahingehend zu verschwören oder vertraglich zu binden, Handelswaren nicht billiger als untereinander festgesetzt zu verkaufen.

Bauhandwerkern oder Bauunternehmern, sonstigen Werkunternehmern und Bademeistern ist es strengstens untersagt, Verabredungen unter sich dahingehend zu treffen, […] Die Ausübung eines Monopols wird mit Vermögenseinzug und immerwährender Verbannung bestraft (C. 4, 59, 2).“.

Mag. Felber hat sich in der letzten Zeit intensiv mit dem Wettbewerbsrecht, vor allem Fusionsrecht, beschäftigt[1]. Weiters hat er einen treffenden Befund, hinsichtlich der 60 multilateralen WTO-Abkommen, dargelegt, wo sich keinerlei Aussagen zur Fusionskontrolle finden. Weiters plädierte Mag. Felber für ein weltweites Fusionskontrollregime, so GD Dr. Thanner.

Ebenfalls regte der aktuelle Fall Monsanto/Bayer zum Nachdenken an, auch wenn die Europäische Kommission Auflagen verhängt hat. Der Fall ist abgeschlossen und die Fusion kann durchgeführt werden. Interessant ist hier, dass die größten Aktionäre auf beiden Seite ident sind. Jedoch sind die Marktanteile nicht so hoch, dass es aus diesem Grund eine Untersagung hätte geben können.

Im Zusammenhang mit dem Online-Bereich in Österreich plädierte GD Dr. Thanner dafür „das Kartellrecht neu zu denken“. Marktabgrenzungen seien neu zu überlegen, ebenso nationale Grenzen. Eine regionale Marktabgrenzung, die an einer Landes- oder Bundesgrenze endet wird wohl der Geschichte anzugehören haben.

Auch brachte GD Dr. Thanner Neuigkeiten betreffend BWB vor: Am 10. April 2018 fand in Washington D.C. die Verleihung der „Antitrust Writing Awards 2018“ des Fachmagazins Concurrences statt, bei dem die BWB mit ihrem Leitfaden zu Hausdurchsuchungen eine Auszeichnung zum „Best Innovative Soft Law“ erhielt.[2]

Vortrag von Mag. Felber

In seinem ersten Punkt ging Mag. Felber auf die Welthandelsorganisation WTO ein, welche global betrachtet über die mächtigste Regelungskompetenz verfügt. Dabei wird zwischen „hartem“ und „weichem Völkerrecht“ unterschieden, wobei das meiste verbindliche Völkerrecht „weiches Völkerrecht“ darstellt, solange es nicht einklagbar ist. Erst die Einklagbarkeit vor einer globalen Gerichtsbarkeit macht aus weichem „hartes Völkerrecht“. Diese Einklagbarkeit der Verträge der WTO wird oft als Vorteil gegenüber den meisten Programmen und Teilorganisationen der UNO ins Treffen geführt. Über 60 Verträge von (bald) 180 Mitgliedsstaaten wurden bislang ratifiziert. Darunter befindet sich jedoch keine einzige Vorschrift zur Fusionskontrolle, so Mag. Felber feststellend.

Dabei müsste eine Wettbewerbsordnung ganz am Beginn eines Weltmarktes stehen. Das hat auch Attac damals immer eingefordert: Eine globale Finanzmarktaufsicht, eine globale Steuerbehörde (die auch der Wirtschaftswissenschafter Joseph Stiglitz fordert). Auf dieser Linie hat auch der österreichische Menschenrechtsexperte Univ.-Prof. Manfred Novak, der auch Sonderbeauftragter der UNO war, einen World Court for Human Rights vorgeschlagen. Hierzu gibt es schon fertig ausgearbeitete Statuten. Die EU ergreift zu diesem Vorschlag jedoch keine initiative.

Gleichzeitig arbeitet die EU mit großer Passion an der MIC (Multilateral Investment Court) und stärkt damit den Rechtsschutz für die wirtschaftlichen Global Player. Während es in 60 multilateralen Verträgen in der WTO keine Fusionskontrolle gibt und Menschen, deren Rechte von diesen globalen Konzernen verletzt werden, kein globales Gericht anrufen können, bekommen diese ­­– aus seiner Sicht jetzt schon zu mächtigen – Konzerne ein weiteres multilaterales Gericht zur Verfügung gestellt, bei dem sie direkt gegen Staaten klagen können, so Mag. Felber weiter. Vielleicht gibt es eines Tages eine erste Wettbewerbsentscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde Gegenstand einer ISDS-Klage. Bisher gibt es laut UNCTAD insgesamt 850 „ISDS“-Klagen.

Für einen Weltmarkt braucht es auch eine globale Wettbewerbsaufsicht, eine Finanzaufsicht, einen Mechanismus der Steuerkooperation und der Währungskooperation (Bretton Woods II) sowie eine rechtlich verbindliche Durchsetzung der Menschenrechte. Für diese Vorschläge werden wir von unseren Kritikern als „Globalisierungsgegner“ bezeichnet.

Eine internationale Instanz müsste verhindern, dass Unternehmen zu groß und zu mächtig werden. Dies nicht nur anhand von einem Kriterium, wie etwa der Marktanteil pro Produktkategorie, welches ein absolut sinnvolles Kriterium ist. Jedoch was ist mit Unternehmensgröße insgesamt, mit festgestellter Einflussnahme auf die Politik (Beispiel: Glyphosat). Oder mit einer Gemeinwohl-Bilanz und ihrem Ergebnis? Das sind Kriterien die bei einer Fusionsentscheidung berücksichtigt werden müssen. Deshalb wären wir für viel strengere Kriterien. Die Wirtschaft wäre nicht weniger effizient wenn es eine Obergrenze beim Umsatz geben würde. Selbst wenn es einen Effizienzverlust geben würde, der Demokratieverlust durch fortschreitende Machtkonzentration wiegt schwerer.

Die einzelnen relativen größten Eigentümer wie etwa Blackrock, Capital Group oder Vanguard Group, sind alles Finanzinvestoren, die ein identisches Interesse haben, nämlich die Maximierung des Share-holder-Value ihrer Klienten. Hierbei handelt es sich nicht um natürliche Personen oder Familienunternehmen, hier könnte man vielleicht sogar ein Gruppeninteresse feststellen, so Mag. Felber.

Die Verantwortung eines gesellschaftlichen Akteurs ist umso größer je mächtiger dieser Akteur ist. Die Rechenschaftspflicht eines Unternehmens sollte daher umso umfassender sein je mächtiger und größer dieses Unternehmen ist. Jüngstes Beispiel der EU ist die Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung. Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten müssen seit dem Vorjahr, neben der gesetzlich verpflichtenden Finanzbilanz (nach UGB in Österreich) auch einen „Nicht-Finanzbericht“ erstellen. Wir von der Gemeinwohlökonomie schmunzeln hier, da das worum es eigentlich geht, Menschenrechte, Arbeitsrechte, Gleichstellung, Umwelt- und Klimaschutz oder Verhinderung von Korruption werden als nicht-finanzielle Aspekte bezeichnet anstatt als die gesellschaftlichen Grundwerte. Man könnte dies auch umgekehrt sagen. Das ist die Ethikbilanz (die wichtigere Bilanz): Wie wirkt sich die Tätigkeit eines Unternehmens auf die Verfassungswerte eines demokratischen Gemeinwesens aus, das wird in der Gemeinwohlbilanz erfasst. Daneben gibt es auch die Nicht-Ethikbilanz, die auch wichtig ist, jedoch nur eine Mittelsbilanz darstellt. Kurioserweise ist diese gesetzlich streng reguliert. Dies ist seit der Großen Depression langsam gewachsen.

Aristoteles hat schon unterschieden: Geld oder Kapital sind die Mittel des Wirtschaftens aber nicht die Ziele und die Werte. Das ist das gute Leben für alle oder das Gemeinwohl. Es gibt keine einzige Verfassung die sagen würde, dass Geld oder Kapital die Ziele des Wirtschaftens sein. Und es gibt keine einzige Verfassung, die sagen würde, dass das Gemeinwohl nicht wichtig oder dem Kapital untergeordnet wäre.

Abschließend führte Mag. Felber nochmals zur globalen Fusionskontrolle aus, dass der Weltmarkt ein öffentliches Gut sei. Dieser wird durch die eingangs erwähnten harten völkerrechtlichen Abkommen errichtet. Er ist ein rechtlicher Rahmen und kollektiver Freiheitsraum. Wer sich in diesem befindet, müsse selbstverständlich auch eine Gemeinwohlbilanz erstellen. Je besser das Gemeinwohlbilanz-Ergebnis ausfällt, desto freier dürften die Unternehmen handeln und grenzüberschreitend investieren. Je schlechter das Bilanzwohl-Ergebnis, desto unfreier dürften sie handeln und auch nicht so groß werden wie die ethischeren Unternehmen.

Dies wäre ein wunderbarer Anlass, die Prüfkriterien zu erweitern, von bislang einem Prüfkriterium hin zu breiteren ethischen und Macht-Kriterien.

Ausblick

GD Dr. Thanner verabschiedete sich bei Mag. Felber sowie den Gästen des 36. Competition Talk und wies auf die nächste Veranstaltung hin, die am 9.5.2018 in Salzburg zum Thema „Compliance und Kartellrecht“ stattfindet.

Videos
(öffnen in einem eigenen Fenster)

 

 


[1] Der Standard, 2.4.2018, abrufbar unter https://derstandard.at/2000077192631/Das-schleichende-Ende-der-Freiheit

[2] https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/antitrust_writing_awards_2018_bwb_erhaelt_auszeichnung_fuer_den_leitfaden_zu_hausdurchsuchungen/