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23. Competition Talk der BWB "Aktuelle Entwicklungen aus Luxemburg"

Am 9.5.2016 fand der bereits 23. Competition Talk zum Thema "Aktuelle Entwicklungen aus Luxemburg" in den Räumlichkeiten des Hotel Stefanie statt. Generaldirektor Dr. Theodor Thanner begrüßte den Keynote-Speaker Dr. Viktor Kreuschitz, Richter beim Gericht der Europäischen Union, und gab sodann das Wort an die Moderatorin Mag. Barbara Seelos (BWB).

Aktuelle Entwicklungen aus Luxemburg

Dr. Kreuschitz über die aktuelle EuGH-Judikatur

Dr. Kreuschitz stellte aktuelle Entscheidungen des EuGH aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts vor und legte die zentralen Aussagen des Gerichtshofs kurz da:

1. C-345/14, Maxima Latvija[1]
Der Fall Maxima Latvija war nach Ansicht von Dr. Kreuschitz wichtig, da der EuGH die Prüfkriterien für bewirkte Wettbewerbsbeschränkungen in Erinnerung gerufen und klargestellt hat, dass der wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhang der Vereinbarung sowie die Wettbewerbsbedingungen im relevanten Markt zu berücksichtigen sind. Der konkrete Fall betraf Geschäftsraummietverträge, in denen der Einzelhandelskette Maxima Latvija ein Widerspruchsrecht bei der Neuvermietung von Gewerbeflächen in Einkaufszentren eingeräumt wurde. 

2. C-74/14, Eturas[2]
In dieser Entscheidung ging es um die Mitteilung eines Buchungssystemanbieters an Reisebüros, mit der eine Obergrenze für die zu gewährenden Rabatte bekanntgegeben wurde. Es stellte sich die Frage, ob sich die Reisebüros an einer abgestimmten Verhaltensweise iSd Art 101 AEUV beteiligt haben. Der EuGH setzte sich vor allem mit dem Beweisrecht auseinander. Dr. Kreuschitz hält die Entscheidung Eturas für bedeutsam, da darin die durch den Äquivalenzgrundsatz und Effektivitätsgrundsatz vorgegebenen Grenzen der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten aufgezeigt wurden.

3. C-286/13 P, Dole[3]
Gegenstand dieses Rechtsmittelverfahrens waren Preismitteilungen, welche Lieferanten von Bananen untereinander ausgetauscht hatten. Der EuGH bejahte das Vorliegen einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung mit Verweis auf seine frühere Rsp zum Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern.

4. C-23/14, Post Danmark[4]
Hierbei handelte es sich um einen Missbrauchsfall, der im Rahmen einer Vorabentscheidung an den EuGH herangetragen wurde. Dr. Kreuschitz wies darauf hin, dass der EuGH sehr auf die Sachverhaltsebene eingegangen ist, obwohl in einem solchen Verfahren nur Rechtsfragen zu klären sind. Der EuGH kam zum Schluss, dass das in Rede stehende Rabattsystem - auch aufgrund des hohen Marktanteils der dänischen Post von 95% - eine wettbewerbswidrige Verdrängungswirkung entfaltet.

5. C-603/13 P, Galp Energia España[5]
In dieser Entscheidung stellte der EuGH klar, dass das EuG eine Kompetenz zur Neufestsetzung des Strafausmaßes (dh des Betrags der Geldbuße) hat, ihm eine Befugnis zur Änderung der Tatbestandsmerkmale der Zuwiderhandlung jedoch nicht zukommt.

Ausblick

Nach einer Diskussionsrunde bedankte und verabschiedete sich GD Dr. Thanner bei Richter Dr. Kreuschitz sowie bei den zahlreich erschienenen Gästen. Der nächste Competition Talk am 9.6.2016 - diesmal in Salzburg - wird das Thema "Hausdurchsuchungen im Kartellrecht" beleuchten.

Fußnoten:

[1] EuGH 26.11.2015, C-345/14, Maxima Latvija, EU:C:2015:784.
[2] EuGH 21.01.2016, C-74/14, Eturas, EU:C:2016:42.
[3] EuGH 19.03.2015, C 286/13 P, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe, EU:C:2015:184.
[4] EuGH 06.10.2015, C-23/14, Post Danmark, EU:C:2015:651.
[5] EuGH 21.01.2016, C-603/13 P, Galp Energia España, EU:C:2016:38.