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21. Competition Talk of the BWB on 18.2.2016

Um diesen Entwicklungen entgegenzusteuern seien Veränderungen im Staats- und Wohlfahrtssystem unabdingbar. Im Vorjahr wurde begonnen die von der Aufgaben- und Deregulierungskommission erarbeiteten Vorschläge mit dem Ziel des Bürokratieabbaus in ein Sammelgesetz zu fassen, jedoch sei bis dato eine finale Version noch nicht vorhanden.

Zwar wurden 2015 teilweise – Stichwort Bildungsreform, Absenkung der Lohnnebenkosten und Steuern – erste erfolgreiche Schritte gesetzt, um den Standort Österreich wieder attraktiver zu machen. Dennoch müsse noch viel mehr passieren mit Schwerpunkt auf Transparenz in der Verwaltung und Bürokratieabbau. Die IV sei jedoch nicht für Steuer- und Abgabenautonomie der Länder.

In Hinblick auf den internationalen Wettbewerb würden auch Freihandelsabkommen eine wichtige Rolle spielen. So habe auch TTIP das Potenzial eine Chance für die exportorientierte österreichische Wirtschaft- und Industrie zu sein. Jedoch sei laut Meinung der IV wesentlich, dass auch der Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von diesem Freihandelsabkommen umfasst sei.

Wichtig sei auch für Industrie- und Wirtschaft Rahmenbedingungen, die Verlässlichkeit und Planbarkeit garantieren. In Österreich sei es zu diesem Thema in den letzten Jahren zu massiven Verschlechterungen gekommen. Alleine im Rechtsrahmen der Besteuerung kam es zu etlichen Änderungen, wodurch auch die Rechtssicherheit gelitten habe.

Grundvoraussetzungen für einen offenen und fairen Wettbewerb seien für die IV Transparenz und offene Märkte sowie innovative Leistungen der Unternehmen. Dazu brauche der Wettbewerb auch rechtliche Voraussetzungen und die entsprechenden Organe. Hinsichtlich der BWB sei es unbedingt erforderlich diese ressourcenmäßig stärker auszustatten.

In Bezug auf die letzte Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts gäbe es  hinsichtlich der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung noch einige offene Punkte. Auch hinsichtlich des Anwaltsprivilegs sei in der letzten Novelle keine Klarstellung erfolgt, so sei dies für die IV wünschenswert, wenn das Anwaltsprivileg auch bei österreichischen Hausdurchsuchungen (HD) Anwendung fände. Zudem sei es zu evaluieren ob mit dem geltenden Rechtsrahmen ein ausreichender Rechtsschutz für die Betroffenen gegeben sei. In diesem Zusammenhang sei jedoch anzumerken, dass ein konstruktiver Umgang zwischen BWB und den von einer HD betroffenen Unternehmen festgestellt wurde.

Abschließend wies GS Mag. Neumayer darauf hin, dass die EU-Schadenersatz-RL Ende dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen sei.

Ausblick

Nach der Diskussionsrunde bedankte und verabschiedete sich GD Dr. Thanner bei GS Mag. Neumayer und den zahlreich erschienenen Gästen. Der nächste Competition Talk wird das Thema "Medien und Wettbewerb" beleuchten, bei dem der Generaldirektor des ORF Dr. Alexander Wrabetz als Gast-Redner sprechen wird.