Wettbewerbsbelebungspaket Strom

Ausgangspunkt

Bereits anlässlich der Präsentation des 1. Zwischenberichtes zur „Branchenuntersuchung Strom" (6.12.2004) wurde unter dem Schlagwort „Wettbewerbsbelebungsprogramm" die Notwendigkeit eines Maßnahmenpaketes zum Abbau von Wettbewerbshindernissen hervorgehoben und wurden insbesondere die Elektrizitätsunternehmen selbst zur Erstattung von Vorschlägen aufgefordert.

Basis informeller Vorgespräche im Frühjahr 2005 sowie einer ersten förmlichen Runde am 13.6.2005 waren dann ein Vorschlag der Branche sowie ein Papier des Energie-Regulators.

Es fanden insgesamt vier große Runden (13.6.2005, 18.11.2005, 3.3.2006 und 23.6.2006) sowie „technische" Arbeitsgespräche zwischen VEÖ und E-Control statt.

Als Schwerpunkte haben sich dabei Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und des Informationsstandes der Kunden, zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wechselprozesses sowie zur faktischen Gleichstellung alternativer Lieferanten herauskristallisiert.

Ganz allgemein ist zu betonen, dass es sich bei den im Rahmen des Wettbewerbsbelebungspaketes diskutierten Fragen nicht um das Abstellen von (Wettbewerbs‑)Rechtsverstößen handelt, sondern um das Setzen von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, ein Umfeld zu schaffen, das die Entstehung funktionierenden Wettbewerbs begünstigt.

Endergebnis

Nach vielen Diskussionsrunden zu den unterschiedlichsten Themenbereichen kam es am 23.6.2006 zu einer abschließenden Gesprächsrunde, der die Veröffentlichung des Wettbewerbsbelebungspaketes durch den VEÖ am 30.6.2006 folgte.

Ein Informationsblatt für Kunden soll den Wissensstand über den liberalisierten Markt sowie über die Möglichkeit des Lieferantenwechsels erhöhen. Es wird auf der Homepage des VEÖ und der einzelnen Energieunternehmen veröffentlicht sowie Neuanmeldeunterlagen beigelegt werden. Bis Jahresende sollen es alle Energiekunden Österreichs postalisch erhalten.

Der Wechselprozess wird beschleunigt und ab 1. Oktober 2006 von acht auf sechs Wochen verkürzt werden. Ab 1. Jänner 2007 wird es möglich sein, einen Lieferantenwechsel nur mit Angabe des Kundennamens und der Anlagenadresse einzuleiten. Wenn diese Daten ausreichen, um die Anlage eindeutig zu identifizieren, hat der Netzbetreiber den Wechsel abzuwickeln.

Bei nicht zeitgerechten Neuanmeldungen, etwa im Zuge eines Wohnungswechsels, wird der neue Mieter nicht automatisch an den Gebietsversorger gebunden, sondern hat die Möglichkeit, seinen Lieferanten frei zu wählen.

Zur Erhöhung der Transparenz hat der VEÖ sich dazu bekannt, das System der „kommunizierenden Gefäße" (Fixpreisklauseln) nicht mehr zu praktizieren. Netztarifsenkungen werden nun nicht mehr durch automatische Strompreiserhöhungen ausgeglichen. Durch die umfassende Regelung des Themenbereiches in den §§ 45b und 45c (diese betreffen die Gestaltung von AGB, Rechnungen sowie Informations- und Werbematerial) des neuen Versorgungssicherheitsgesetzes sollte bei gesetzeskonformer Gestaltung der Rechnungen und des Informationsmaterials künftig eine deutliche Verbesserung der Transparenz erfolgen.

Es wurde ein Verhaltenskodex eher allgemeinen Inhalts für Lieferanten erarbeitet, zu dem sich alle Lieferanten bekennen.

Ab November 2007 werden die Netzbetreiber die Abrechnungsdaten der Kunden österreichweit in einem einheitlichen elektronischen Standard übermitteln, sodass es zu keinen Zeitverzögerungen mehr kommen wird. Bis dahin soll die Abrechnung auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen erfolgen.

Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch ein Monitoring überwacht werden; der VEÖ wird den Behörden einen jährlichen Bericht übermitteln.

Zusammenfassend halten E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde fest, dass mit Erstellung dieses Wettbewerbsbelebungspaketes einige gute Ergebnisse erzielt werden konnten, die eine der Liberalisierung des österreichischen Strommarktes förderliche Transparenz gewährleisten können. Der Kunde hat nunmehr die Möglichkeit, Zusammenhänge besser zu durchblicken und Angebote zu vergleichen.

Die Elektrizitätsbranche, vertreten durch den Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ), zeigte sich kooperativ und ist bereit, veraltete Strukturen durch zeitgemäße Maßnahmen zu modernisieren.

Allerdings hätten die Schritte zur Belebung des Wettbewerbs noch größere sein können. Es konnten nicht alle Vorstellungen der Behörden umgesetzt werden. So wäre eine regelmäßige - und nicht bloß einmalige - Zustellung des Informationsblattes an Kunden wünschenswert; eine weitergehende Beschleunigung des Wechselprozesses wäre aus Sicht der Behörden durchaus möglich. Über die Einführung einer zentralen Datenbank für Zählpunkte als auch einer anderen elektronischen Abfragemöglichkeit für die Stromlieferanten konnte (noch) kein Konsens erzielt werden. Das Monitoring (und der daraus folgende Jahresbericht) hätte mehr Gewicht, würde es von unabhängigen Dritten oder gemeinsam mit den Behörden durchgeführt werden.

E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde werden den österreichischen Strommarkt jedenfalls weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls unverzüglich eingreifen.

Endbericht Strom

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2. Zwischenbericht Strom

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1. Zwischenbericht Strom

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