Prüfbericht der Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Februar 2010 einen Prüfbericht über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen erstellt.

Der Prüfbericht der BWB kam zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

  • Es dürfte zutreffen, dass die Energieversorgungsunternehmen unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich angefallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben haben.
  • Der genaue Gesamtumfang dieses nicht durch Kosten gedeckten Aufschlages kann durch die Bundeswettbewerbsbehörde nicht abschließend ermittelt werden. Er dürfte jedoch deutlich unter dem im Raum stehenden Wert von 77 Millionen Euro liegen.
  • Dieser Tatbestand ist zweifellos unbefriedigend, kann aber - jedenfalls mit den Instrumentarien der Bundeswettbewerbsbehörde - mangels Verstoß gegen Rechtsnormen nicht bekämpft werden.
  • Die aufgezeigte Problematik ist zu einem großen Teil dem gegenwärtigen System der Förderung von Ökostrom geschuldet. Aus Sicht der Unternehmen sind zum Zeitpunkt der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für die Kosten des Bezuges von Ökostrom unbekannt. Die Unternehmen müssen sich daher mit Prognosen behelfen.
  • Eine Nachforderung zu gering verrechneter Ökostromkosten scheint jedenfalls gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (also insbesondere Haushaltskunden) kaum möglich. Die Unternehmen werden daher tendenziell vorsichtig kalkulieren, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
  • Ganz allgemein erscheint eine Nachverrechnung der tatsächlichen Kosten im Massenkundensegment angesichts des vergleichsweise hohen administrativen Aufwandes untunlich.
  • Um größere Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Kosten der Ökostromförderung zu erzielen, sollte eine Reform des derzeitigen Fördersystems in Betracht gezogen werden. Eckpunkte eines solchen Systems wären die Aufbringung der erforderlichen Fördermittel über eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung des anfallenden Ökostroms zu Marktpreisen bzw die unmittelbare Verwertung am Markt. Um eine tragfähige Lösung zu finden, wäre der entsprechende Diskussionsprozess auf eine möglichst breite Basis unter Einbindung aller betroffenen Gruppen zu stellen.

Ökostrombericht

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