Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GoldenTree Asset Management, LP; BAWAG P.S.K.; Cerberus Gruppe
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
16.11.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
GoldenTree Asset Management, LP beabsichtigt, einen wesentlichen Anteil an der BAWAG P.S.K. zu erwerben und damit einhergehend bestimmte Elemente der Corporate Governance in einer Weise zu verändern, die geeignet ist, gemeinsame Kontrolle über BAWAG P.S.K., die derzeit unter alleiniger Kontrolle der Cerberus Gruppe steht, mit der Cerberus Gruppe zu begründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bankdienstleistungen, Versicherungen, Leasing und Immobilien.
Betroffener Geschäftszweig:
Finanzdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
14.12.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
15.12.2012
weggefallen.
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