Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hörmann Beteiligungs Ges.mbH; Domoferm Gruppe
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
21.02.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der Domoferm International GmbH sowie von 0,035% der Geschäftsanteile der Domoferm GmbH von der Neumayer Privatstiftung durch die Hörmann Beteiligungs Ges.mbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Türen und Zargen.
Betroffener Geschäftszweig:
sonstige Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
20.03.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Zusammenschlussanmeldung wurde am 13. 03. 2012 durch die Anmelderin zurückgezogen.
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