Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cardo AB; Dynaco Group NV/SA
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
27.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Cardo AB, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ASSA ABLOY AB, beide Schweden, beabsichtigt, ca. 93% der Anteile an Dynaco Group NV/SA, Belgien, unter gleichzeitiger Einräumung einer Option im Hinblick auf die übrigen 7%, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industrietorsysteme.
Betroffener Geschäftszweig:
Maschinen- und Anlagenbau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
24.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
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