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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cardo AB; Dynaco Group NV/SA 

BWB/Z-1640 27.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2012 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Cardo AB, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ASSA ABLOY AB, beide Schweden, beabsichtigt, ca. 93% der Anteile an Dynaco Group NV/SA, Belgien, unter gleichzeitiger Einräumung einer Option im Hinblick auf die übrigen 7%, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industrietorsysteme.

Betroffener Geschäftszweig:  Maschinen- und Anlagenbau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.