Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Burgenländische Landesholding GmbH; BEGAS-Gemeindeanteilsverwaltung AG
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
27.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Die Burgenländische Landesholding GmbH beabsichtigt, die zu 100% im Eigentum von 110 Gemeinden des Burgenlandes befindlichen Aktien der BEGAS-Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Kauf soll in mehreren getrennten, sachlich und zeitlich aber zusammenhängenden Einzelverträgen mit den burgenländischen Gemeinden erfolgen. Im Gefolge der Durchführung des Zusammenschlusses erfolgt eine Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 219 ff AktG der BEGAS Energie AG auf die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Verkauf von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern.
Betroffener Geschäftszweig:
Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
24.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
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